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Bundesanwaltschaft prüft Ermittlung gegen Ypsilanti

am 20.03.2008 von medien-gerecht

Wegen des massiven Drucks auf die Abgeordnete Dagmar Metzger ihr Mandat niederzulegen sind bei der Bundesanwaltschaft und der Wiesbadener Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen Andrea Ypsilanti und weitere Mitglieder der hessischen SPD eingegangen. Der Vorwurf: Nötigung eines Verfassungsorgan nach § 106 StGB. 
Die Bundesanwaltschaft prüft, als zuständige Behörde, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Andrea Ypsilanti hatte vor laufender Kamera die Abgeordnete Metzger öffentlich aufgefordert ihr Mandat niederzulegen, sofern diese nicht für Ypsilanti als Ministerpräsidentin stimmen würde.
Eine mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Nötigung einesMitgliedes eines Verfassungsorgans läge allerdings nur dann vor, wenn Dagmar Metzger mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel rechtswidrig gedroht worden wäre. Zwar fehlt im Falle von § 106 StGB eine Verknüpfung von Nötigunsmittel und Zweck wie in …

Abendroth am 21.03.2008 um 22:03 Uhr:

Ich hoffe, daß es Ermittlungsverfahren geben wird. Denn das Verhalten von Frau Ypsilanti und vielen SPD-Politikern kommt einem Angriff auf unsere Demokratie gleich. Wie schnell könnten wir wieder in einen totalitären Staat abrutschen, wenn Machtspiele in politischen Parteien betrieben werden. Dies haben die Väter unseres Grundgesetzes zu verhindern versucht. Politiker unterliegen nur Ihrem Gewissen um damit dem Wohle des Volkes dienen zu können. Wie schlimm die Situation bereits ist, kann man an der Nötigung von Frau Metzger erkennen. Wie können diejenigen SPD-Politiker die Frau Metzger bekämpft haben noch dem Wohle Deutschlands dienen? Sie haben vergessen, daß sie nur Diener des Volkes sind oder aber haben bereits totalitäre bedenkliche Ziele die sie mit aller Gewalt durchsetzen wollen. Die Sache muß juristisch behandelt werden und hoffentlich wird dem genügend Beachtung geschenkt werden, denn es geht um erheblich mehr, wie es vordergründig scheint.
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