BGH hebt Haftbefehl gegen Ex-RAF-Mitglied Becker auf
Reuters | 23. Dezember 2009 — Berlin (Reuters) - Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker aufgehoben. Es geb…
Berlin (Reuters) - Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker erhoben.
Ihr werde zur Last gelegt, an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter im Jahr 1977 als Mittäterin beteiligt gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die Anklage sei vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben worden.
Becker war im August 2009 wegen Mittäterschaft bei dem Buback-Attentat in Untersuchungshaft genommen worden. Der Haftbefehl wurde aber im Dezember 2009 vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben: Die Richter betrachteten Becker zwar als dringend tatverdächtig, gingen aber nur von einer Beihilfe und nicht von einer schwerer wiegenden Mittäterschaft aus. Da es keine Fluchtgefahr gebe, sei der Verbleib in der Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt, befanden die BGH-Richter.
Becker hatte bis zu ihrer Begnadigung 1989 eine lebenslange Haftstrafe wegen mehrfachen Mordversuchs verbüßt; im Zusammenhang mit dem Anschlag auf Buback war sie aber bis zum vergangenen Jahr nicht belangt worden. Zuletzt waren jedoch neue Indizien aufgetaucht. Dabei handelte es sich laut früheren Angaben der Bundesanwaltschaft um Speichelspuren Beckers an Bekennerbriefen.
Buback und zwei seiner Begleiter wurden am 7. April 1977 auf dem Weg zur Arbeit in Karlsruhe erschossen. Die beiden Attentäter näherten sich dem Dienstwagen des obersten Terrorfahnders auf einem Motorrad, die Person auf dem Soziussitz feuerte auf die Insassen des Fahrzeuges. Untersuchungen von DNA-Spuren an einem Motorradhandschuh, einem Helm und einer Motorradjacke der Täter hatten 2008 ergeben, dass diese nicht von Becker stammen konnten. Bislang galten die früheren RAF-Mitglieder Christian Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts als Tatbeteiligte.
Erschienen 8. April 2010 bei http://www.reuters.com.
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