Bundesamt für Verbraucherschutz geht gegen Mobilfunkangebote im Internet vor

Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet auf ihre Rechtmäßigkeit mit Verbraucherschutzgesetzen hin überprüft. Bei zwei Dritteln der kontrollierten Seiten wurden Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden. Diese müssen nun von den Unternehmen abgestellt werden. Das BVL arbeitet bei dieser Aktion eng mit deutschen Verbänden zusammen. Das BVL hat im Rahmen einer gemeinsamen Aktion aller europäischen Behörden, welche für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte der Verbraucher zuständig sind, das Internet auf unlautere Angebote von Mobilfunkanwendungen hin durchgesehen. Gegenstand der Untersuchung bildeten so genannte Content Services für den Mobilfunkbereich, also etwa Klingeltöne, Logos oder Spiele. Angebote, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, wurden besonders kritisch beäugt. Durch sie wird eine besonders stark betroffene und verwundbare Kundengruppe angesprochen.

In Deutschland hat das BVL in Zusammenarbeit mit deutschen Verbänden insgesamt 30 verschiedene Websites unterschiedlicher Anbieter von Mobilfunkanwendungen wie Klingeltönen, Logos und Spielen unter die Lupe genommen. Diese wurden mithilfe von Suchbegriffen ausfindig gemacht, die regelmäßig auch von Verbrauchern auf der Suche nach günstigen Angeboten verwendet werden. So wurden etwa die Begriffe „Gratisklingeltöne“ oder „Handylogos“ in bekannte Suchmaschinen eingegeben. Seiten von 20 Anbietern wiesen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf. Von diesen Anbietern haben 15 ihren Sitz in Deutschland und fünf im Ausland. Die häufigsten Verstöße betreffen irreführende Angaben zu Preis und Leistungsmerkmalen des angebotenen Dienstes oder fehlenden Angaben zur Identität des Anbieters.

Damit konnten die gängigen Erfahrungen vieler Verbraucher bestätigt werden. Nicht selten wird etwa eine Anwendung für den Verbraucher als kostenfrei beworben, obwohl versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Die Vertragsbedingungen sind oft unauffindbar oder auch in einer fremden Sprache abgefasst. Möchte der Verbraucher sich schließlich beschweren, wird ihm dies vielfach unmöglich gemacht, da die Anbieter ihre Kontaktdaten verschleiern. Das BVL hat die Aktion in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentrale…

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Themen: Verbraucherschutz , Bvl , Bundesamt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 15. Juli 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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