Bundesagentur für Arbeit muss interne Unterlagen offenlegen

Tacheles e.V. versteht sich als Interessenvertretung für Einkommensschwache. In dieser Funktion hatte der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein die Bundesagentur für Arbeit (BA) im April auf die Herausgabe von Durchführungshinweisen und Handlungsempfehlungen zum Arbeitslosengeld verklagt. Durch die internen Dienstanweisungen sollte Hilfe zur Auslegung des Arbeitslosengeld (SGB III) und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gegeben und die Verwaltungspraxis zur Gewährung von Sozialleistungen offengelegt werden. Dabei berief sich der Verein auf das zum Anfang dieses Jahres in K…

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Themen: Sgb Iii
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 13. Juli 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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