Bundesagentur darf Laufzeit für Eingliederungszuschüsse begrenzen
am 07.11.2006 von http://info.folkertjanke.de
Eingliederungszuschüsse, die Arbeitgebern z.B. für die Einstellung älterer Langzeitarbeitsloser gewährt werden, können von der Bundesagentur für Arbeit auf weniger als 24 Monate (= Regelförderungsdauer) begrenzt werden. Das entschied der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in seinem Urteil vom 9.10.2006 (Az.: L 9 AL 1200/03 – Revision nicht zugelassen).
Im aktuellen Fall hatte ein Wiesbadener Kollege eine ältere, seit langem arbeitslose Rechtsanwaltsgehilfin eingestellt und einen Eingliederungszuschuss für die Dauer von zwei Jahren beantragt. Das entspricht der so genannten Regelförderungsdauer. Die Arbeitsagentur bewilligte den Zuschuss jedoch nur für 16 Monate und argumentierte, aufgrund ihres begrenzten Budgets bewillige sie in der Regel nur noch 16monatige Eingliederungszuschüsse, um die vorhandenen Haushaltsmittel einem möglichst großen Personenkreis zukommen lassen zu können. Zwar könne ausnahmsweise eine längere Förderung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls gewährt werden. Hier aber liege kein besonderer Problemfall mit außergewöhnlichen Vermittlungshemmnissen vor.
Die dagegen gerichtete Klage des …
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