Bundearbeitsgericht: Unwirksamkeit von reinen Zeitbefristungen mit älteren Arbeitnehmern
am 27.04.2006 von arbeitsrechtblogDurch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (“Hartz I”) war die Altersgrenze für die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages mit älteren Arbeitnehmern befristet bis zum 31.12.2006 auf 52 Jahre abgesenkt worden. Die Regelung findet sich in § 14 Abs. 3 Satz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).Bereits kurz nach dem Inkrafttreten der Neuregelung vertraten viele Arbeitsrechtler die Auffassung, die Regelung stelle eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Das hatte schliesslich am 22.11.2005 auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt.Nun liegt die erste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes nach der EuGH-Entscheidung vor. Der mögliche Entscheidungsspielraum des Bundesarbeitsgerichtes war deutlich eingeschränkt, hatte der EuGH doch entschieden, dass die nationalen Gerichte die diskriminierende Regelung nicht anwenden dürfen.Dem ist das Bundesarbeitsgericht nun auch gefolgt und hat der Entfristungsklage eines nach § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG sachgrundlos befristeten älteren Arbeitnehmers stattgegeben.Besonders erfreulich für betroffene Arbeitnehmer ist, dass die neue Rechtsprechung für alle Fälle des § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gilt. Das rührt daher, weil der Europäische Gerichtshof keinen Vertrauensschutz festgestellt hat: Der Arbeitgeber kann sich also auch bei zeitlich vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgeschlossenen Verträgen nicht darauf berufen, auf die Wirksamkeit und …
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder Abschluss eines neuen befristeten Vertrags?
www.unternehmensjurist.de / Bei der Verlängerung eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber darauf achten, ob und unter welchen Umständen eine Veränderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wird. Der Arbeitgebe…
BAG: Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages bei gleichzeitiger Erhöhung des Verdienstes kann unzulässig sein!
JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - mit der Frage der Zulässigkeit einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses befaßt. Die Verlängerungsabre…
Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer auch vor EuGH-Urteil unwirksam
JuracityBlog / Nachdem der EuGH am 22. November 2005 (Rechtssache C 144/04 Mangold) die Regelung des § 14 Abs. 3 Satz 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) als unzulässige Diskriminierung wegen des Alters für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erkl…
Das TzBfG auf dem Prüfstand des Europarechts
JuracityBlog / Zentrale Vorschrift im Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) im Hinblick auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist der § 14 TzBfG, der in Absatz 1 die – auch wiederholte - Befristung aufgrund besonderen Sachgrundes regelt und in Absatz 2 di…
Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, d…
BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags
kielanwalt.de / Pressestelle Bundesarbeitsgericht: “Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iS…
