Bund und Länder wollen Grundgesetz Job-Centern anpassen
am 14.07.2008 von http://www.reuters.com
Berlin (Reuters) - Bund und Länder wollen durch eine Grundgesetzänderung eine Reform der Zuständigkeiten beim Arbeitslosengeld II vermeiden.
Die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgelehnte Mischverwaltung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) in den bundesweit über 350 Arbeitsgemeinschaften soll so eine Rechtsgrundlage bekommen. Darauf verständigten sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder am Montag einstimmig bei einer Sonderkonferenz in Berlin.
Für die etwa sieben Millionen Hartz-IV-Bezieher ändert sich damit vorerst nichts. Die Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekämen ihre Bescheide weiter aus einer Hand, erklärte der Vorsitzende der Ministerkonferenz, Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich.
Für Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und den Vorstand der BA bedeutet die Einigung indes ein Scheitern ihres Vorschlages für ein kooperatives Job-Center. Scholz sprach gleichwohl von einem großen Durchbruch und kündigte an, dass er bis Ende der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung vorlegen werde. Der Gesetzgebungsprozess könne bis Jahresende abgeschlossen sein. Dafür sind Union und SPD im Bundesrat allerdings auf Zustimmung kleinerer Parteien angewiesen, da sie in der Länderkammer allein nicht über die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen. Die Grünen signalisierten bereits Zustimmung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die vermischten Zuständigkeiten von BA und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert. Diese Mischverwaltung soll nun durch eine Grundgesetzänderung ermöglicht werden. Zudem soll der Fortbestand der 69 Optionskommunen rechtlich abgesichert werden, die sich entschieden hatten, die Hartz-IV-Verwaltung in Alleinregie ohne die BA zu übernehmen.
SCHOLZ: VERFASSUNGSGERICHT FINDET ARBEITSGEMEINSCHAFTEN GUT
Im Kern halten die Arbeits- und Sozialminister an den bestehenden Strukturen fest. Bund und Länder wollen gemeinsam eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von BA und Kommunen ausarbeiten. Scholz hatte das Modell eines kooperativen Job-Centers verfolgt, in dem die Aufgaben der Arbeitsagenturen bei der Arbeitsvermittlung und die Zuständigkeiten der Kommunen bei der sozialen Betreuung wieder stärker getrennt worden wären. Die Kommunen hätten dabei nur ein Mitspracherecht gehabt. Vor allem in Unions-geführten Ländern war dies auf Ablehnung gestoßen. Ich bin froh, dass das kooperative Job-Center damit vom Tisch ist, sagte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Dem Urteil der Verfassungsrichter wollen die Minister nun nicht durch eine Neuordnung entsprechen, sondern durch eine Anpassung des Grundgesetzes. Die Karlsruher Richter hätten die Arbeitsgemeinschaften gut gefunden, aber entschieden, dass es für sie keine rechtliche Grundlage gebe, sagte Scholz. Dies werde nun geändert. Laumann betonte, auch inhaltlich müsse sich die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften verbessern. In ihrem Beschluss fordern die Länderminister dazu Gesetzesänderungen, die einen einheitlichen Personalkörper in den Arbeitsgemeinschaften ermöglichten und eine verbindliche Kooperation zwischen BA, Ländern und Kommunen bei der Erarbeitung arbeitsmarktpolitischer Programme gewährleisteten. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hatte die Kooperation mit den Kommunen am Wochenende noch als Katastrophe bezeichnet.
Die Grünen sprachen von einem Sieg der Vernunft. Wir werden die dafür notwendige Verfassungsänderung mit aller Kraft unterstützen, erklärte Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer.
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