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Bund und Länder wollen für Job-Center Grundgesetz ändern

am 14.07.2008 von http://www.reuters.com

Berlin (Reuters) - Im Streit über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Hartz-IV-Verwaltung haben sich die Arbeits- und Sozialminister von Bund und Ländern auf einen Kompromiss verständigt.

An der Organisation der Jobcenter soll demnach nichts geändert werden. Stattdessen verständigten sich die Länderminister am Montag auf einer Sonderkonferenz in Berlin einstimmig darauf, die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) in Arbeitsgemeinschaften durch eine Grundgesetzänderung abzusichern. Für die etwa sieben Millionen Hartz-IV-Bezieher ändert sich daher vorerst nichts. Die Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekämen damit ihre Leistungen und Bescheide weiter aus einer Hand, erklärte der Vorsitzende der Ministerkonferenz, Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, er wolle bereits zum Ende der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vorlegen. Bis Ende des Jahres könne die Gesetzgebung abgeschlossen sein. Für die Grundgesetzänderung ist die Koalition von Union und SPD im Bundesrat allerdings auf die Zustimmung kleinerer Parteien angewiesen, da sie dort nicht über eine alleinige Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen.

Scholz begrüßte das Ergebnis als großen Durchbruch, obwohl er ein anderes Modell vorgeschlagen hatte. Der SPD-Politiker hatte gemeinsam mit BA-Chef Frank-Jürgen Weise für eine Neuordnung der Zuständigkeiten in einem kooperativen Jobcenter plädiert. Dagegen hatte es vor allem in den Unions-geführten Ländern Widerstand gegeben. Weise hatte die Zusammenarbeit mit den Kommunen am Wochenende noch als Katastrophe bezeichnet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die vermischten Zuständigkeiten von BA und Kommunen in den über 350 Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert. Diese Mischverwaltung soll nun durch eine Grundgesetzänderung ermöglicht werden.

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