Bund speichert Besucher seiner Websites
am 08.11.2007 von http://log.handakte.de/
Wer Internetseiten von Bundesbehörden besucht, wird gespeichert. Obwohl das gegen ein rechtskräftiges Urteil verstößt.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat dem Bundesjustizministerium im März untersagt, Daten von Besuchern seiner Internetseite zu speichern. In dem Urteil hieß es, es sei nicht gestattet, folgende Angaben aufzubewahren:
„Name der abgerufenen Datei bzw. Seite; Datum und Uhrzeit des Abrufs; übertragene Datenmenge; Meldung, ob der Abruf erfolgreich war sowie die Internetprotokolladresse (IP-Adresse) des zugreifenden Hostsystems“.
Nun jedoch erklärte die Bundesregierung …
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