Bund speichert Besucher seiner Websites

Wer Internetseiten von Bundesbehörden besucht, wird gespeichert. Obwohl das gegen ein rechtskräftiges Urteil verstößt.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat dem Bundesjustizministerium im März untersagt, Daten von Besuchern seiner Internetseite zu speichern. In dem Urteil hieß es, es sei nicht gestattet, folgende Angaben aufzubewahren:

„Name der abgerufenen Datei bzw. Seite; Datum und Uhrzeit des Abrufs; übertragene Datenmenge; Meldung, ob der Abruf erfolgreich war sowie die Internetprotokolladresse (IP-Adresse) des zugreifenden Hostsystems“.

Nun jedoch erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass genau dieses Vorgehen bei nahezu sämtlichen Internetservern des Bundes Usus ist. (…)

Quelle: ZEIT vom 08.11.2007

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Themen: Rechtsprechung , Bund , Berlin Mitte

Erschienen 8. November 2007 auf http://log.handakte.de/.

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