Bund-Länder-Einigung zu BKA-Gesetz - Kritik bleibt

Berlin (Reuters) - Bund und Länder haben noch vor dem Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zum umstrittenen BKA-Gesetz erzielt, der von den Kritikern allerdings umgehend als unzureichend verworfen wurde.

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll demnach künftig nur mit richterlicher Genehmigung private Computer ausspähen können. Außerdem solle ein Richter entscheiden, welche Daten zum "unmittelbaren Kernbereich privater Lebensführung" gehörten und deshalb nicht ausgewertet werden dürften, sagte der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch.

Die Bundesregierung rief wegen der Ablehnung ihres ersten Entwurfs durch den Bundesrat am Mittwoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetzgebungsverfahren wieder in Gang zu bringen. Durch den Kompromiss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sehe die Regierung nun die Chance, dass das Gesetz wie geplant Anfang kommenden Jahres in Kraft treten könne, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg. De sächsische SPD, die als erste Bedenken an der ursprünglichen Fassung des BKA-Gesetzes angemeldet und mit zu seiner Ablehnung beigetragen hatte, signalisierte Zustimmung. Dagegen kündigten die Grünen und der FDP-Politiker Gerhard Baum Verfassungsklagen an, sollte der Kompromiss Gesetz werden.

Nach übereinstimmenden Angaben von Oppermann und von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer sieht der Kompromiss auch vor, dass das BKA nur dann tätig wird, wenn es um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus geht. Die Novelle beinhaltet neben der Online-Durchsuchung auch Telefonüberwachung, Rasterfahndung bereits zur Gefahrenabwehr und das Abhören oder Filmen von Verdächtigen in Wohnungen.

SACHSEN-SPD ZUFRIEDEN MIT KOMPROMISS

Der erste Entwurf des BKA-Gesetzes war am Freitag im Bundesrat gescheitert. Vor allem die SPD in den Ländern hatte moniert, die dem BKA eingeräumten Befugnisse würden zu weit gehen. Der Vorsitzende der SPD in Sachsen, Thomas Jurk, begrüßte nun den Kompromiss. "Damit ist das Gesetz in den für uns entscheidenden Punkten geändert worden", sagte er der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstagausgabe). Zudem seien die Zuständigkeiten von BKA und Landeskriminalämtern klar zugeordnet worden, so dass es keine Doppelzuständigkeiten mehr gebe.

Die Opposition lehnte die Ausweitung der Befugnisse des BKA ab. "Ich bin sehr enttäuscht über das, was da vereinbart worden ist", sagte FDP-Chef Guido Westerwelle. Durch das Gesetz würden Bürgerrechte abgebaut. Der frühere Bundesinnenminister Baum sagte im Deutschlandradio, er bleibe dabei, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. Auch die Grünen kündigten eine Gang nach Karlsruhe an, wenn der Kompromiss nicht nachgebessert werde.

Die Kritiker, zu denen auch die Linkspartei gehört, bemängelten übereinstimmend unter anderem ein Zweiklassen-Recht beim Zeugnisverweigerungsrecht für sogenannte Berufsgeheimnisträger. Während Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete nicht aussagen müssten, gelte dieses Recht für Journalisten, andere Anwälte und Ärzte nur eingeschränkt. Der Deutsche Journalisten-Verband monierte, durch das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht würde der für Journalisten wichtige Informantenschutz beschnitten. Der Deutsche Anwaltsverein forderte den Bundesrat auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.



Quelle: Reuters (3. Dezember 2008)

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Themen: Berlin , Bund

Erschienen 3. Dezember 2008 bei http://www.reuters.com.

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