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Bund beschließt Recht auf Entschädigung bei Bahn-Verspätungen

am 01.10.2008 von http://www.reuters.com

Berlin (Reuters) - Bahnkunden sollen ab kommenden Sommer einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Zügen bekommen.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Regelungen, wonach Fahrgästen ab einer Stunde Verspätung ein Viertel des Fahrpreises erstattet wird. Ab zwei Stunden muss die Hälfte des Fahrpreises zurückgezahlt werden. Die Kunden können Barzahlung verlangen. Außerdem müssen die Deutsche Bahn und ihre Konkurrenten künftig umfassender über Verzögerungen informieren. Die DB hatte bislang auf freiwilliger Basis im Fernverkehr ab einer Stunde Verspätung 20 Prozent des Preises in Form von Gutscheinen erstattet.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, das Gesetz solle noch vor der Hauptreisesaison 2009 in Kraft treten und werde rund zehn Millionen Reisenden jährlich nützen. Es könne aber noch im Bundesrat verzögert werden. Mehrere Verbraucherschutzminister der Länder aber auch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hatten eine Entschädigung schon ab einer halben Stunde Verspätung gefordert. Dies hatte auch ein Gutachten im Auftrag der Regierung verlangt. Die DB hatte jedoch auf die hohen Kosten für sie verwiesen. Das Unternehmen will mit seinen Transport- und Dienstleistungstöchtern Ende des Monats an die Börse.

Kunden können nun bei einer absehbaren Verspätung von der Reise zurücktreten und den Kaufpreis ihrer Fahrkarte erstattet bekommen. Entscheidend für die Länge der Verspätung soll sein, wann das Reiseziel des Kunden erreicht wird, so dass auch verpasste Anschlusszüge mitzählen. Zypries betonte zudem, die Bahn werde schon im eigenen Interesse besser über Verspätungen informieren, um etwa für Verspätungen wegen einer bekannten Baustelle nicht haften zu müssen.

Reisende im Nahverkehr können dem Entwurf zufolge künftig ab 20 Minuten Verspätung ohne Aufpreis auf Fernzüge wie Intercity oder ICE umsteigen. Bei mindestens einer Stunde Verspätung können sie zwischen 23 Uhr und 5 Uhr für bis zu 50 Euro ein Taxi nehmen, wenn sie nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln preisgünstiger ans Ziel gelangen würden. Bei Fernreisen muss notfalls auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden.

Zu Verbesserungen sollen die Bahnanbieter auch für Behinderte verpflichtet werden: In Abstimmung mit deren Interessenverbänden müssen sie dafür sorgen, dass Bahnsteige und Züge auch für Fahrgäste mit Gehbehinderungen oder anderen Einschränkungen zugänglich sind. Beschwerden müssen sie in der Regel innerhalb eines Monats, spätestens aber binnen drei Monaten beantworten. Für Konfliktfälle soll eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden.

Mit dem Entwurf greift die Regierung einer EU-Verordnung vor, die ab Dezember 2009 zunächst für den grenzüberschreitenden Verkehr verpflichtend wird. Mit der EU-Regelung begründete Zypries auch den Verzicht auf ein Entschädigungsrecht schon ab 30 Minuten Verspätung. Die Regierung wolle kein deutsches Sonderrecht einführen. Sie hoffe, dass der Bundesrat in dieser Frage vielleicht noch zur Besinnung kommt. Im Bundestag rechne sie dagegen nicht mit mehr mit Änderungen, da der Gesetzentwurf mit den Fraktionen abgestimmt sei.

Die Deutsche Bahn begrüßte den Gesetzentwurf als sinnvolle Umsetzung von EU-Regelungen in nationales Recht. Der Verkehrsclub Deutschland sprach von einer lange überfälligen Regelung, bekräftigte aber die Forderung nach Entschädigungen schon ab 30 Minuten Verspätung.

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