Bully Herbig gegen Take Two

Am Dienstag, den 22. Juni 2008 wurde um 11.00 Uhr die Sache Bully Herbig gegen Take Two vor dem Landgericht München I verhandelt - und wir waren live dabei. Da der Verfasser sich inmitten von Urlaubsvorbereitungen befindet, wollen wir nur kurz auf die mündliche Verhandlung eingehen:

Herbig wendete sich in dem Verfahren gegen Take Two. Das Softwareunternehmen vertreibt in den USA und in Deutschland ein Computerspiel mit dem Namen “Bully - Die Ehrenrunde”. In dem Spiel verkörpert der Spieler einen Highschool-Schüler, der sich durch den Schulalltag kämpfen muss. Dabei ist es auch möglich, Mitschüler in einem bestimmten Maße zu drangsalieren (bspw. den Kopf in die Kloschüssel zu drücken). Daraus, so die Beklagtenseite, ergebe sich der Name “Bully” (to bully = schickanieren, tyrannisieren, einschüchtern). Bully Herbig berief sich hingegen auf sein Namensrecht und seinen Kennzeichenschutz und begehrte Unterlassung sowie Schadensersatz in Höhe der angefallenen Abmahnkosten (ca. 2000 Euro).

Als problematisch erwies sich, dass “Bully” von Herbig nicht als Marke geschützt ist. Zwar war die HerbX GmbH kurzzeitig Inhaberin einer solchen Marke, verzichtete jedoch im Jahr 2003. Herbig versuchte sich daher auf den S…

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Themen: Entscheidungen , Herbig
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 24. Juli 2008 auf http://www.ip-notiz.de.

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