Büroversehen
am 20.11.2008 von http://www.palawa.de
Diverse old school Serienabmahner haben damit begonnen, Altfälle zu “baggern”. Nachdem die Auskunftsmaschinerie - Pornos ausgenommen - in den letzten Monaten durch blockierende Generalstaatsanwaltschaften und zögerliche Richter etwas ausgebremst wurde, bleibt nun Zeit, sich der Altlasten anzunehmen.
Derweil die Veteranen im Rahmen des forum shoppings mit dem neuen Auskunftsanspruch herumspielen (Argumente in diesem Zusammenhang werden auch wichtige Weichen für die Gumminummer § 97a Abs. 2 UrhG stellen), dürfen sich die jungen Wilden an den Altfällen austoben.
Abgemahnte ohne anwaltlichen Prellbock werden zurzeit verstärkt mit Inkassobrieflein beglückt; im Rahmen der kollegialen Korrespondenz bezieht man sich hingegen gerne auch mal auf Vergleichsvorschläge von vor über einem Jahr und erklärt deren Annahme. Heutiges Highlight - Bezugnahme auf ein Schreiben von vor über 17 Monaten.
[..] dass wir dieses aufgrund eines Büroversehens erst jetzt beantworten [..] aufgrund der von Ihnen für Ihren Mandanten aversierten Grundlage [..]
Wie wir nun …
Günter Frhr. v. Gravenreuth schreibt mir...
Die herrschende Meinung / ... natürlich nicht. Denn ich kopiere keine Computerspiele und troll mich nicht durch diverse Internetforen. Trotzdem habe ich diese Mail erhalten:Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfol…
Spitzenreaktionszeit trotz Oktoberfest
PaLAWa / Da soll mal einer behaupten, in Münchener Kanzleien wird während des Oktoberfests nicht geackert. Ich hatte gerade erst vorab per Fax auf die Abmahnung geantwortet und das Original lag noch im Postausgangskorb, da bimmelte auch schon der Faxserver…
LG Frankfurt a.M.: Intensitätsabschwächung - Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist im Fall von Wettbewerbsverstößen auf eBay und bei nur einer Abmahnung nicht geeignet die Wiederholungsgef
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Wegfall der vermuteten Wiederholungsgefahr erfordert, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich und unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung…
Wettbewerbszentrale lehnt Annahme von Drittunterwerfungserklärungen ab
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / In letzter Zeit sind immer mehr Händler, die wegen Wettbewerbsverstößen von Mitbewerbern abgemahnt wurden, dazu übergegangen, die geforderte Unterwerfungserklärung nicht gegenüber dem unliebsamen Abmahner sondern im Wege einer so ge…
Wettbewerbszentrale lehnt Annahme von Drittunterwerfungserklärungen ab
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Insolvenzhaftung des GmbH-Geschäftsführers
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine über den Ersatz des sog. “Quotenschadens” hinausgehende Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer GmbH aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG erstreckt sich nur auf den Vertrauensschaden, der einem Neugläubiger…
