Bürgschaftserklärung geht ins Leere, wenn der zu sichernde Kreditvertrag nicht zu...
am 13.09.2008 von http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/
Über die Frage der Haftung eines Bürgen für Verbindlichkeiten einer Kreditnehmerin hatte das Brandenburgische OLG zu entscheiden. Der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH sollte für einen zur Umfinanzierung eines Kontokorrentkredits der GmbH zu gewährenden Kredit eine Bürgschaft abgeben. In der von ihm unterzeichneten Bürgschaftserklärung hieß es, dass er die Bürgschaft zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen
gegen die G.
GmbH
aus Darlehen
Vertrag vom 12.06.2003 in Höhe von 102 250, EUR die selbstschuldnerische Bürgschaft für Einzelforderungen bis zum Betrag von 122 700, € einschließlich Nebenleistungen, insbesondere Zinsen und Kosten abgebe. Die Gesellschaft unterzeichnete den ihr übersandten Darlehensvertrag nicht sondern einigte sich mit der Bank auf eine sukzessive Reduzierung des Kontokorrentkredits. Nachdem die GmbH Insolvenz anmeldete, ging die Bank aus der Bürgschaft gegen den Mehrheitsgesellschafter vor.
Das OLG Brandenburg hat die Klage, wie auch zuvor das Landgericht, abgewiesen. Nach Ansicht des OLG bleibt die Bürgschaft aufgrund der Abhängigkeit der Bürgschaft vom Bestand der Hauptschuld gegenstandslos, wenn die gesicherte Verbindlichkeit nicht entstanden ist. Ist die Hauptschuld in der Bürgschaftserklärung …
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Bürgschaft auf 1. Anfordern
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Reduzierung eine Vertragserfüllungsbürgschaft bei Reduzierung der Leistung
Heinicke und Kollegen / OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2006 - 1 U 114/05 Auftraggeber und Auftragnehmer befanden sich in Verhandlungen über die Erteilung eines Werkvertrags. Dabei wurde der Wert der zu erbringenden Leistungen vorläufig eingeschätzt. Die Ver…
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