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Bürgschaft: Mittellose Frau geht schuldenfrei aus Bankbürgschaft

am 28.03.2008 von KAPITAL-RECHTINFO

In vielen Fällen bestimmen Bankformulare, dass Ehepartner für die Schulden des anderen Ehepartners einzustehen haben. Oft werden sie von beiden Eheleuten unterschrieben, obwohl bestimmungsgemäß nur einer davon den gewünschten Kredit erhalten und verwenden soll.
Die zum Zeitpunkt des Kreditvertrages 36-jährige Frau sollte für die Schulden des Ehemannes mit haften; so wollte es die Bausparkasse. Sie unterschrieb den Kreditvertrag über etwa Euro 200.000,00. Von Anfang an war sie finanziell nicht in der Lage, auch nur Zinsen für diese Schulden zu zahlen, geschweige denn Tilgungsbeiträge.
 
Das Geld war für eine Immobilie des Ehemannes bestimmt. Die Frau indes hatte von dem Kredit keinen Nutzen. Ihr Einkommen war – weil sie das Kleinkind erzog – ausgesprochen gering und weiteres Vermögen besaß sie nicht. Nach kurzer Zeit konnte der Mann die Kreditraten nicht mehr bezahlen und dann sollte die Frau den Rest zahlen – sie weigerte sich. Zu Recht, wie das Gericht entschied.
 
Wer in einer solchen Lage die Kreditverpflichtungen für den anderen mit übernimmt, der soll von Beginn an kein „richtiger“ Kreditnehmer sein. Er will – nach Ansicht der Richter – zwar für die Schuld des Anderen einstehen, aber die Früchte aus dem Kredit – nämlich den Darlehensbetrag, um darüber zu verfügen – erhält er nicht. Die Konsequenz daraus: In diesem Falle ist der Ehepartner kein richtiger Kreditnehmer, sondern nur Mithaftender und erhält besonderen Schutz vor sittenwidrig zustande gekommenen Krediten (§ 138 BGB).
 
Nur die gefühlsmäßige Nähe unter Ehepartnern dürfen Banken nicht ausnutzen, um sich mit Mithaftungen oder Bürgschaftserklärungen in zweifelhafter Art abzusichern. …

Bertram Vogel am 03.04.2008 um 17:10 Uhr:

Exakt das gleiche ist mir passiiert. Aber ich bin im Jan. 2008 zur Zahlung von LG HOF verurteilt worden.
Wie kann das sein? Kann jemand im nachhinein noch helfen

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