Bürgermeister aus Rheinland Pfalz kündigte dem Leiter der freiw. Feuerwehr zu Recht

Auch bei der freiwilligen Feuerwehr darf man eben nicht alles sagen

In seiner Entscheidung vom 28.12.2010 wies das OVG darauf hin, dass der Leiter der freiw. Feuerwehr schwerwiegend gegen seine ehrenamtlichen Dienstpflichten verstoßen und so “ernstlich die Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr” gefährdet habe. Der Kläger soll den Bürgermeister der Gemeinde durch falsche Behauptungen über die Erreichbarkeit der Feuerwehr in der Gemeinde gegenüber der Presse in Misskredit gebracht und den hierdurch ausgelösten Konflikt mit dem Bürgermeister noch weiter verschärft und so dann dessen Autorität nachhaltig untergraben haben, indem er ihn bewusst herabgewürdigt habe, ohne das angebotene Gespräch zu suchen. …

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Themen: Rechtsanwalt , Arbeitgeber , Arbeitnehmer , Ovg , Arbeitsrecht Kündigung , Arbeitsgericht Berlin , Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin , Arbeitsrecht Rechtsanwalt , Arbeitsrecht Für Arbeitgeber , Rechtsanwalt Arbeitsgericht Berlin
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 11. Januar 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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