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bürgerliche Arbeitskleidung

am 27.09.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Nach einem jetzt veröffentlichten URteil des Bundesfinanzhofs ist die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilligte Überlassung von Kleidungsstücken durch den Arbeitgeber zugewandte geldwerte Vorteil in der Regel als Arbeitslohn zu erfassen. Deshalb hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil aus April 2006 auch noch die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung an Mitglieder der Geschäftsleitung des Arbeitgebers als Arbeitslohn angesehen (Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02). Vorteile, die der Arbeitgeber aus eigenbetrieblichem Interesse gewährt, stellen jedoch keinen Arbeitslohn dar, wenn eine Gesamtwürdigung ergibt, dass der mit der Vorteilsgewährung verfolgte betriebliche Zweck ganz im Vordergrund steht.
Ein vorrangiges eigenbetriebliches Interesse an der Überlassung von Kleidungsstücken kann nach dem jetzt ergangenen Urteil dann bejaht werden, …

BFH: Die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung, die während der Arbeitszeit zu tragen ist, muss nicht stets zu Arbeitslohn führen

Steuerblog / Mit Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 21/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen ist. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilli…

Kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung führt nicht notwendig zu Arbeitslohn

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 21/05 Wie aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht, muss eine kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die während der Arbeit…

Markenkleidung als Arbeitslohn

Blickpunkt Recht & Steuern / Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig Arbeitlohn. Überlässt daher der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt hochwertige Kleidung aus seinem Sortiment, ist der dem Arbei…

BFH: Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist regelmäßig Arbeitlohn

Steuerblog / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt hochwertige Kleidung aus seinem Sortiment, ist der dem Arbeitnehmer dadurch zugewandte Rabattvorteil als Arbeitslohn einkommensteuerlich zu erfassen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urt…

BFH: Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 12.04.2007 - VI R 89/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 57: “Arbeitslohn ist innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem er dem Steuerpflichtigen zugeflossen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.…

Zinszahlung durch Arbeitgeber

Blickpunkt Recht & Steuern / Zinszahlungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs steuerpflichtiger Arbeitslohn. Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung von Zinsausgleichszahlung…

1% trotz Nutzungsentgelt

Blickpunkt Recht & Steuern / Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Diens…

Sicherungsmaßnahmen als Arbeitslohn

Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus seines leitenden Angestellten (Vorstandsmitglied) sind bei allenfalls abstrakter berufsbedingter Gefährdung von dessen Leben, Gesundheit und Vermögen, also nicht unerheblichem Eig…

BFH: Kein Ansatz der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage bei betrieblich bedingter Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 29.05.2008 - V R 12/07 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 75: “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in den Urteilen vom 29. Mai 2008 V R 12/07 und vom 27. Februar 2008 XI R 50/071 zur Umsatzsteuer bei verbilligter Überlassung…

BFH: Optionskosten sind bei Nichtausübung des Optionsrechts als vergebliche Werbungskosten abziehbar

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 36/05 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 55: “Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt die verbilligte Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeit…

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Der Autor und sein Blog

RA Udo Meisen

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