Bündnis 90/Die Grünen wollen drei Lohnsteuerklassen abschaffen
am 23.10.2006 von http://www.steuerrechtblog.de
Die Steuerklassen III, IV und V sollen wegfallen. Dies verlange die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (BT-Drucks. 16/3023) an den Deutschen Bundestag, der die Steuervereinfachung zum Ziel hat. Anstelle der Zusammenveranlagung von Ehepaaren wollen die Abgeordneten eine Individualbesteuerung einführen.
Für die Alleinerziehenden wollen sie allerdings die Steuerklasse II erhalten, um den Entlastungsfreibetrag in die Steuerkarte eintragen zu können. Für weitere Beschäftigungsverhältnisse solle es auch künftig die Lohnsteuerklasse VI geben. Alle anderen Lohnsteuerpflichtigen sollen in die Lohnsteuerklasse I eingestuft werden.
Das Ehegattensplitting will die Fraktion in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag in Höhe von 10.000 Euro für Unterhaltspflichten unter Ehe- und Lebenspartnern umwandeln. Diese Neuregelung solle sowohl für Ehepaare als auch für gleichgeschlechtliche Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gelten.
Bei unterschiedlichen Einkommen beider Partner solle ein Teil des Einkommens auf den Partner steuerfrei übertragbar sein, und zwar bis …
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