Bühne frei für die gewichtige Nachfolgerin der schlanken KoV III
Der Energieblog | 30. Juni 2011 — (c) Rainer Sturm / PIXELIO (www.pixelio.de) Aus KoV III wird KoV IV: Die neue Kooperationsvereinbarung der Betreiber von Ga…
(c) Rainer Sturm / PIXELIO (www.pixelio.de)
Aus KoV III wird KoV IV: Die neue Kooperationsvereinbarung der Betreiber von Gasversorgungsnetzen in Deutschland ist fertig. Heute wurde das KoV IV genannte Regelungswerk von den Verbänden BDEW/VKU und GEODE verabschiedet und gilt für rund 700 Gasnetzbetreiber ab dem 1.10.2011 verbindlich. Der Vorläufer – die KoV III – ist damit Historie.
460 +Auf den ersten Blick scheint die neue Vereinbarung schon umfangmäßig ein viel gewichtigerer Vorgang als ihr Vorgänger: Rund 600 Seiten ist die KoV IV stark, etwa 460 Seiten mehr als die auch schon komplexe KoV III. Doch der Eindruck täuscht: Das tatsächliche Maß der Änderungen hält sich in Grenzen. Grund der vielen zusätzlichen Seiten ist die Aufnahme verbindlicher Vertragsmuster und die Integration von bislang nur unverbindlich geltenden Leitfäden. Allein der Prozessleitfaden zum Bilanzkreismanagement, der die Bereiche Netzkonto und Mehr- und Mindermengenabrechnung mit umfasst, ist über 180 Seiten stark.
Der Teufel steckt im DetailWas nicht heißt, dass nicht in den Einzelheiten noch so manche Tücke steckt. Vermeintlich kleine Änderungen gilt es zu beachten – wie z.B. den neuen Bestellmechanismus für interne Kapazitätsbestellungen oder veränderte Fristen für die Datenmeldungen bei der Mehr- und Mindermengenabrechnung. Die eigentliche Herausforderung dürfte aber die Anpassung der Verträge an die neuen Standardmuster sein: Die muss bis zum 1.10.2011 geschehen. Auch die Leitfäden erhalten mehr Gewicht: Werden sie umgesetzt, so wird vermutet, dass die Regelungen der KoV – und damit die gute fachliche Praxis – eingehalten wurden.
Wie bei herkömmlichen Verträgen üblich, sollten sich Netzbetreiber als Vertragspartner daher umgehend mit den Inhalten dieses für sie verbindlichen Regelwerkes vertraut machen. Wer keine bösen Überraschungen ab dem 1.10.2011 erleben möchte, sollte keine Zeit verlieren. Aber auch Netznutzer, für die die KoV nicht unmittelbar gilt, sollten sich mit den Verträgen auseinandersetzen. Denn die Bundesnetzagentur (BNetzA…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Juni 2011 auf http://www.derenergieblog.de.
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