Buchveröffentlichung „Kein Schutz, nirgends“ von Gülsen Celebi und Uta Glaubitz
In dem Buch „Kein Schutz, nirgends“ berichten die Autorinnen in erster Linie über den Doppelmord an zwei türkischen Frauen im Anschluss an eine Verhandlung vor dem Familiengericht Mönchengladbach-Rheydt im März 2007 durch den Ehemann und Vater Erol P., die juristische Aufarbeitung des Falles vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mönchengladbach und erörtern die Frage, inwieweit der Justiz in dieser Sache Versäumnisse vorzuwerfen sind. Daneben schildern die Autorinnen in einem zweiten Handlungsstrang das Schicksal der Antragstellerin Ayse D., einer Schwester der getöteten Ehefrau, die nach den Feststellungen des Schwurgerichts des Landgerichts Mönchengladbach von Erol P. vergewaltigt worden ist.
Die Antragsgegner haben zwischenzeitlich Widerspruch gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung eingelegt. Über diesen Widerspruch wird am
Donnerstag, 15. Mai 2008, 14:00 Uhr, Saal A 107
in öffentlicher mündlicher Verhandlung verhandelt werden. In dieser mündlichen Verhandlung wird es u.a. um die Klärung der Frage gehen, ob die Antragstellerin doch, wie von Antragsstellerseite behauptet und durch eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht, mit der Veröffentlichung einverstanden war. (…)
Quelle: LG Moenchengladbach vom 16.05.2008
Kommentare zu "Buchveröffentlichung „Kein Schutz, nirgends“ von Gülsen Celebi und Uta Glaubitz":
Auch wenn sich diese Themen so besser verkaufen lassen als ein “normaler Mordprozess” - der ernstzunehmenden Auseinandersetzung mit der Sache und auch den Opfern sind sie damit nicht gerecht geworden. Der Buchverlag und die Autorinnen werden dieser Art der Berichterstattung danken.
Zum Hintergrund des Buches:
Die Mitautrorin und Rechtsanwältin vertrat zunächst die Ehefrau des türkisch-stämmigen Erol P. in einem erbitterten Sorgerechtsverfahren bezüglich der beiden minderjährigen Kinder. Erol P. war zwar mit einer Scheidung einverstanden, nicht aber damit, dass ihm sein Sorge- und Umgangsrecht von seiner Ehefrau beschnitten wurde. In einer Anhörung der beiden Kinder durch eine Mitarbeiterin des Jugendamts äußerte der kleiner Sohn, er wolle bei dem inzwischen in den Niederlanden lebenden Vater wohnen. Auch die Tochter erklärte, den Papa zu lieben und regelmäßig sehen zu wollen. Die familiengerichtliche Verhandlung fand ca. eine Woche nach der Anhörung durch das Jugendamt statt. Zum Erstaunen auch der Jugendamtsmitarbeiterin erklärten die Kinder nunmehr Angst vor dem Vater zu haben, was auf eine starke Beeinflussung der Kinder durch die Mutter schließen ließ. Erol P. war zerknirscht und weinte in der Verhandlung. Kurz danach erschoss er seine Frau und seine 19jährige Tochter vor deren Haustür. Ein Drama, das sich ebenso in deutschen, französischen oder norwegischen Familien hätte abspielen können und auch regelmäßig in jedem anderen Kulturkreis vorkommt. Mit einem sogenannten Ehrenmord hat das Geschehen offenbar nichts zu tun.
Gegen Erol P., der - wie gesagt - damals in den Niederlanden lebte, existierte schon seit Monaten ein Haftbefehl wegen einer angeblichen Vergewaltigung zum Nachteil einer Schwester seiner Ehefrau. Die Anwältin kannte den Haftbefehl und die angebliche Gewaltbereitschaft des Ehemannes. Ihre Mandantin hatte ihr von angeblichen massiven telefonischen Morddrohungen des Ehemannes berichtet. Die Anwältin wusste seit Wochen von dem bevorstehenden Gerichtstermin vor dem Familiengericht und dass mit dem Erscheinen des Ehemannes zu rechnen war. Angeblich war ihr auch bekannt, dass in der Familie des Ehemanns eine Schusswaffe existierte.
Obwohl die Anwältin als Einzige damit umfassend informiert war und das vom Ehemann angeblich ausgehende Gefährdungspotential hätte einschätzen können, unternahm sie nichts! Sie sorgte nicht für den Schutz ihrer Mandantin, indem sie z.B. die Polizei zum Gerichtstermin bestellte, um Erol P. verhaften zu lassen. Stattdessen überrumpelte sie unprofessionell kurz vor Beginn der Verhandlung nur den überraschten Familienrichter über den existierenden Haftbefehl, obwohl ihr als Rechtsanwältin bekannt sein müsste, dass Richter keine Befugnisse und keine Möglichkeiten haben, einen Haftbefehl zu vollstrecken. Immerhin informierte der Richter - vielleicht auch zur Überprüfung der Angaben der Rechtsanwältin - unverzüglich die Staatsanwaltschaft, erreichte aber nur die Geschäftsstelle. Schließlich konnte auch der zuständige Staatsanwalt - im Gegensatz zu der Anwältin - nichts von dem Gerichtstermin ahnen und man möge ihm verzeihen, dass er sich zufällig gerade nicht an seinem Platz befand, als der Anruf einging. Und jetzt mal ganz ehrlich, hätte der Familienrichter, der Staatsanwalt oder irgendjemand anders - außer der Anwältin - ohne nähere Informationen über die vorangegangenen Morddrohungen allein aufgrund der Existenz eines Haftbefehls wegen angeblicher Vergewaltigung mit der dann nachfolgenden Tötung der beiden Frauen rechnen können? Wohl kaum! Es entspringt einer menschlichen Charakterschwäche bei eigenem Fehlverhalten von sich abzulenken und mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wie gelegen muss es der Anwältin gekommen sein, dass eine schlecht recherchierende Presse - beispielhaft hierfür der Beitrag in der Sendung Kulturzeit (3Sat) am 20. Mai 2008 zum Thema “Ehrenmord” (selbst der Titel ist schlecht recherchiert) - sofort den von ihr hingeworfenen Ball des “Justizskandals” und des “Ehrenmordes” aufgriff. Seither lässt die Anwältin keine Gelegenheit aus, sich vor Kameras und vorgehaltene Mikrofone zu werfen, um an ihrem Image als Beschützerin aller unterdrückten Frauen fleißig zu feilen.
Sie verfolgt hiermit allerdings keine Verteidigungsstrategie zum Schutze von Frauen, sondern einzig und allein eine Marketingstrategie. Marketing - auch bei Anwälten - ist legitim und es ist durchaus üblich, dass Anwälte mit Fachwissen oder besonderen Leistungen Werbung für sich machen. Gerade hieran hat es die Anwältin aber auch in dem sich anschließenden Mordprozess gegen Erol P. als Rechtsbeistand nunmehr einer der Schwestern der getöteten Ehefrau missen lassen. Naiv räumte sie in der Beweisaufnahme ein, die Ehefrau des Angeklagten im Familiengerichtsverfahren zu der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung angestiftet zu haben und merkte erst an den verwunderten Gesichtern der anderen Prozessbeteiligten, dass sie sich damit selbst einer Straftat bezichtigt hatte. Sie stellte dem Gericht und den übrigen Verfahrensbevollmächtigten ihre Berufsberaterin und Mitautorin des Buches als “Schreibkraft” ihrer Kanzlei vor, die in ihrem Auftrag den Prozess mit protokolliere. Sie erschlich damit ihrer Coautorin die Möglichkeit auch an - zum Schutz einzelner Opferangehörigen angesetzten - nichtöffentlichen Beweisaufnahmen teilzunehmen und fleißig mitzuschreiben. Diese nichtöffentlichen Verhandlungen fanden auf ausdrücklichen Wunsch einer Schwester und der Kinder der getöteten Ehefrau statt, die intime Details nicht in öffentlicher Verhandlung vortragen wollten.
Der mit diesem Verhalten verbundene Vertrauensbruch - auch gegenüber der eigenen Mandantin - gipfelte in der für alle Verfahrensbeteiligten überraschenden Veröffentlichung des Buches “Kein Schutz - nirgends”, dessen Titel damit eine besondere Bedeutung für das Verfahren bekommt. Denn in diesem Buch wird detailliert über intime Einzelheiten aus den nichtöffentlichen Verhandlungen berichtet. Die Autorinnen scheuen nicht davor zurück, ihre Marketingstrategie gegen die Interessen der Opfer, für die sie sich angeblich einsetzen wollen, voranzutreiben. Mit solchen Rechtsvertretern braucht man eigentlich keine weiteren Gegner.
Zurecht hat daher eine Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach auf einen Antrag eines der Opfer den weiteren Verkauf des Buches durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Und wen wundert es, dass auch in diesem zivilrechtlichen Verfahren bei der Argumentation der Anwältin das Marketing im Vordergrund steht. Nachdem die Schwestern der getöteten Ehefrau glaubhaft gegenüber dem Gericht versichert hatten, keine Einwillung zur Veröffentlichung eines Buches erteilt zu haben, behauptet die Anwältin nun, die Opfer seien geradezu erpicht darauf gewesen, der Öffentlichkeit Einzelheiten aus ihrem privaten Intimleben mitzuteilen und nur der “böse” türkische Ehemann einer der Schwestern fühlte sich durch die Veröffentlichung in seiner islamischen Ehre gekränkt und wolle deshalb jetzt nachträglich das Buch verhindern. Dass auch die beteiligten Frauen und Kinder sich durch die Veröffentlichung und die Ausschlachtung ihrer privaten und intimen Geheimnisse verletzt fühlen könnten, scheint der Anwältin nicht in den Sinn zu kommen, oder passt diese Erkenntnis vielleicht nicht in ihre Marketingstrategie?
Erstaunlich, dass selbst diese perfide Argumentation unter dem Titel “Justizskandal” und “Ehrenmord” von einigen Pressevertretern weiter unterstützt wird. Also tatsächlich, “Kein Schutz - nirgends” - vor solchen Marketingstrategien.
Rechtsanwalt Gerd Meister
Als Teil der Justiz sollte Sie sich einwenig zügeln. Mit konstruktiver Kritik hat ihr Verhalten nichts mehr zu tun. Stets kritisiert sie die Justiz sowie das Verhalten der Deutschen. Sofern diese Tat nur ansatzweise etwas mit Ehrenmord zu tun hat, was hätte die deutsche Bevölkerung denn tun können. Offenbar konnte der Verstorbenen noch nicht einmal ihre "tapfere und kämpferische" Anwältin nicht helfen. Gerade dies ist bedauerlich. Nur sie hatte die Möglichkeit der Verstorbene zu helfen und hat dabei kläglich versagt. Statt dessen übt sie nur Kritik an der falschen Stelle. Jedenfalls bedanke ich mich herzlichst bei Ihnen Herr Meister. Ich hatte schon befürchtet, dass diese unseriöse Anwältin alle geblendet hat.
Canan
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