BT: Anhörung zum Umsatzsteuergesetz
STEUERRECHT | 10. Oktober 2011 — Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird sich am Montag, den 17. Oktober, in einer öffentlichen Anhörung mit dem vo…
Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP geplante Anhebung der Umsatzsteuergrenze ist von Wirtschaftsverbänden und anderen Sachverständigen begrüßt worden. “Wir unterstützen diese Gesetzesänderung uneingeschränkt”, hieß es in der Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am heutigen Montag. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Drucks. 17/7020) sieht vor, die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro zu lassen. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 Euro war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.
Die Bedeutung der Umsatzsteuergrenze besteht darin, dass die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums entsteht, in dem eine Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung durch den Kunden kommt es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Euro können jedoch statt dieser “Soll-Versteuerung” die “Ist-Versteuerung” wählen. Danach entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde die Rechnung des Unternehmens bezahlt hat, während die Soll-Versteuerung dazu führt, “dass der Händler Umsatzsteuer für die Lieferung abführen muss, ehe er das Geld vom Käufer erhält. Er muss die Umsatzsteuer vorfinanzieren”, erläuterte der Handelsverband Deutschland (HDE).
Die unbefristete Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze sei ein wichtiges Element gerade für kleine Betriebe und besonders für Gründer, die vielfach mit relativ niedrigen Umsätzen beginnen würden. “Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen”, argumentierte der DIHK.
Auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft “unterstützt den Gesetzentwurf als einen zielgerichteten Beitrag zur Sicherung unternehmerischer Liquidität”. In einer Stellungnahme zu Anhörung wird die dauerhafte Einführung der Grenze von 500.000 Euro begrüßt, da eine weitere befristete Verlängerung neue, unnötige Unsicherheit geschaffen hätte. “Mit einer auf Dauer angelegten Umsatzgrenze von 500.000 Euro erhalten Unternehmen und Finanzverwaltung gleichermaßen Planungssicherheit”, erklärte die Steuer-Gewerkschaft, die sich im Übrigen “grundsätzlich für mehr Kontinuität in der Steuergesetzgebung” aussprach. Von der Bundesteuerberaterkammer hieß es, vor dem Hintergrund der Globalisierung sollten in Zeiten, in denen Unternehmen größer würden, kleine Unternehmen, die Liquiditätsschwankungen nur schwer au…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Oktober 2011 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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