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BS&P veröffentlicht Leitfaden “AGG-Recht für Führungskräfte und Personalverantwortliche” (28. September 2007)

am 28.09.2007 von http://www.balanstockmann.de

Nach mehrmonatiger Detailarbeit veröffentlichen wir nun unseren Leitfaden “ANTIDISKRIMINIERUNG IM UNTERNEHMEN - AGG-Recht für Führungskräfte und Personalverantwortliche”. Das Skript dient als Einstieg in die Thematik AGG und spiegelt verkürzt unsere Wesentlichen Schulungsinhalte wieder. Nach einer Erläuterung verbotener Diskriminierungsgründe enthält der Leitfaden wichtige Aspekte des AGG im Zusammenhang mit Einstellung, Arbeitsbedingungen und Entlassung von Arbeitnehmern und Organen.
Zusätzlich werden die Rechtsfolgen verbotener Diskriminierungen und Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Bewerbungen (”AGG-Hopper”) aufgezeigt.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Entwicklung der Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht, die mittlerweile weitere Bereiche des Arbeitsrechts wie z.B. den Kündigungsschutz oder die Berechnung von Kündigungsfristen erfasst. (Weitere Infos unter www.arbeitsrecht-blog.de/category/agg-recht-schwerpunkt.
Umfang: ca. 40 Seiten. Der Leitfaden kann ab sofort gegen eine Schutzgebühr von 10 EUR in unserer Kanzlei bestellt werden. Eine Veröffentlichung im Buchhandel ist auf Basis des Skripts in Kürze geplant. Autoren: Rechtsanwalt Sidney Balan, Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann.
Hier ein Ausschnitt:
G. Umfang des Benachteiligungsschutzes
§ 2 AGG legt fest, wo Benachteiligungen verboten sind. Der Benachteiligungsschutz erstreckt sich auf die Zeit von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbungsphase) bis nach dessen Beendigung. Damit sind sämtliche Phasen des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Vorbereitungsphase und der Abwicklungsphase erfasst sind.
Zu den einzelnen Phasen
I. Stellenanzeigen, Bewerbungsverfahren & Einstellungsbedingungen
Bereits die Personalsuche ist in Bezug auf die Anforderungen des AGG sehr kritisch. Grund hierfür ist zum einen auch die mögliche Missbrauchsgefahr durch Bewerber („Agg-hopper“). Zum anderen ist die Hemmschwelle abgelehnter Bewerber, sich auf eine verbotene Benachteiligung zu berufen, weitaus geringer als in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Daher ist den Arbeitgebern zu raten, hier besondere Vorsicht walten zu lassen.
1. Stellenanzeigen
Dies gilt in …

Archiv zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wider das AGG-Hopping

www.unternehmensjurist.de / ... Dieses bundesweite Archiv existiert seit August 2006. Es soll Arbeitgebern und deren Anwälten die Verteidigung gegen missbräuchliche Diskriminierungsklagen von Arbeitnehmern erleichtern. Die Beseitigung von Diskriminierung im Arbeitsleben ist…

BS&P schult Mitarbeiter der Arbeitsagentur zum AGG (18. Juli 2007)

BS&P Balan Stockmann & Partner - Rechtsanwälte - Jena / Heute haben Rechtsanwalt Sidney Balan und Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann in der Agentur für Arbeit (Gotha) zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) referiert. Natürlich standen zunächst eine allgemeine Einführung in das Antidiskriminierun…

Gleichbehandlung nach dem AGG: Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert werden (Mediblawg)

MediBlawg / Ein Blick in die Stellenanzeigen der Tagespresse offenbart, dass Selbständige die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) immer noch missachten. Ein Beispiel: „Engagierte Arzthelferin für vielseitige Facharztpraxis…

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Law-Blog / Der Bundestag und der Bundesrat haben das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Dieses tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft; dies wird voraussichtlich der 01. August 2006 sein. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Rege…

Geschlechterspezifische Benachteiligung

RECHTaktuell / Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient unter anderem dem Zweck, geschlechterspezifische Benachteiligung von Arbeitnehmern/Bewerbern durch den Arbeitgeber zu verhindern. (§ 1 AGG) Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte in diesem Z…

Stellenausschreibung für die Praxis: Einladung zum Geldverdienen für ungeeignete Bewerberinnen

MediBlawg / Das seit August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet  Diskriminierungen im Arbeitsleben aus Gründen z.B. des Alters oder des Geschlechts. Es ist neben den Arbeitsbedingungen bei bestehenden Arbeitsverhältnisse…

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