BSG: Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

Das BSG hat heute entschieden, dass der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang selbst nicht mit einer Sperrzeit bestraft werden darf und damit der Vorinstanz widersprochen (BSG, Urteil vom 8.7.2009 - B 11 AL 17/08 R). Arbeitnehmer, die sich nicht einfach mit einem Betrieb oder Betriebsteil verkaufen lassen wollen, b…

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Themen: Bsg , Betriebsuebergang.de

Erschienen 8. Juli 2009 auf http://blog.juracity.de.

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