Keine Sanktion ohne EGV bei Eingliederungsmaßnahme
anwalt-kiel.com | 18. Dezember 2009 — Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass es keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne …
Das Bundessozialgericht in Kassel hat mit Urteil vom 17.12.2009 (B 4 AS 20/09 R) entschieden, dass die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme nur dann zu einer Absenkung des Arbeitslosengelds II führt, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfebedürftigen geschlossen worden ist.
In der Pressemitteilung des BSG heißt es zu Sachverhalt und Entscheidungsgründen:
Die Klägerin stand im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld II. Eine Eingliederungsvereinbarung war zwischen den Beteiligten nicht geschlossen worden. Die beklagte Arbeitsgemeinschaft gab der Klägerin unter dem 19. Oktober 2006 auf, ab 23. Oktober 2006 an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme für kaufmännische Sachbearbeitung, die am 16. Oktober 2006 begonnen habe und bis 8. Dezember 2006 dauern werde, teilzunehmen. Die Klägerin trat die Eingliederungsmaßnahme nicht an und wies darauf hin, dass sie sich von einer sehr schweren Grippe habe erholen müssen. Im Übrigen sei ihr als Alleinerziehender lediglich eine vierstündige Schulung möglich. Die Beklagte senkte die Regelleistung für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. März 2007 um 104 Euro ab.
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts ist den Vorinstanzen gefolgt, die der Klage stattgegeben haben. Es liegt kein Tatbestand des § 31 SGB II vor, der eine Absenkung des Arbeitslosengelds II rechtfertigen könnte. Nicht erfüllt ist zunächst der Tatbestand des …
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Dezember 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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