BSG: Kostenerstattung auch für nicht anerkannte Therapien als letzte Chance
am 06.04.2006 von http://www.elbelaw.de/blawgBesonders schwer erkrankte Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung auch für in Deutschland nicht anerkannte Heilmethoden verlangen. Dies gilt auch für Arzneimittel, heißt es in mehreren am Donnerstag bekannt gegebenen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Die obersten Sozialrichter passten damit ihre Rechtsprechung der des Bundesverfassungs- gerichts an. Nach den BSG-Urteilen können Versicherte aber auch weiterhin „nicht alles von …
Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen
Recht und Alltag / Der Kläger lehnt es als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab, (Fremd )Blutinfusionen zu erhalten. Am 14. April 2002 kam er wegen akut aufgetretener Schmerzen im Brustraum in das Klinikum Augsburg. Die Ärzte hielte…
Asthma bronchiale: Strukturierte Behandlung möglich
Anwalt bloggt / Patienten, bei denen der behandelnde Arzt Asthma bronchiale oder eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung diagnostiziert hat, können freiwillig an einem strukturierten Behandlungsprogramm ihrer Krankenkasse teilnehmen, sofern die Kasse eine so…
BVerwG 5 C 25.05 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines Kostenerstattungsanspruchs; Kostenerstattung; Anspruch auf Kostenerstattung; Durchgriff bei Kostenerstattung.…
Ohne Zuzahlung in der Apotheke
RA-Blog / Patienten müssen demnächst bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten in der Apotheke keine 5 Euro Zuzahlung mehr leisten. Zum 01.05.2006 ist das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft getreten, mit dem u.a. die Obergr…
Künstliche Befruchtung: Wer zahlt die Behandlungskosten?
Rechthaber / Jedes sechste Paar in Deutschland bleibt ungewollt kinderlos. Manche denken dann an künstliche Befruchtung: Insemination, intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) und/oder In-Vitro-Ferti¬lisation (IVF). Die Kosten sind abschreckend hoch:…
Bundessozialgericht: Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall
recht verständlich / Das Bundessozialgericht hatte die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen Ärzte nach einem kollektiven Zulassungsverzicht gesetzlich krankenversicherte Patienten weiter behandeln und hierfür von den Krankenkassen Honorar beanspruchen könne…
