BSG: Kosten Unterkunft nach Umzug von Bayern nach Berlin

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Der 4. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 1. Juni 2010 über mehrere Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Grund mündlicher Verhandlung zu entscheiden. Darunter auch in einem weiteren Verfahren BSG B 4 AS 60/09 R - M. ./. JobCenter Steglitz-Zehlendorf, in welchem streitig ist, ob der Kläger nach seinem Umzug von Bayern nach Berlin Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nur in der bisher in Bayern als angemessen anerkannten Höhe oder der höheren angemessenen Aufwendungen in Berlin hat. Der Beklagte hat

unter Anwendung des § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II, weil der Umzug des Klägers weder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, noch aus sozialen Gründen erforderlich gewesen sei, die KdU-Leistungen der Höhe nach auf die bisher in Bayern gewährten begrenzt. Das SG hat dem Kläger weitere 100,28 Euro monatliche Leistungen für Unterkunft und Heizung bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen in Berlin abzüglich der Warmwasserpauschale zugesprochen. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift solle nur die jeweilige Wohnortkommune vor höheren Belastungen durch nicht erforderliche Umzüge unter Ausschöpfung der örtlichen Angemessenheitsgrenze geschützt werden. Es habe daher eine Reduzierung des Anwendungsbereichs von § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II auf Umzüge im Vergleichsraum zu erfolgen. Das LSG hat die Entscheidung des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, der Beklagte habe den Umzug des Klägers von Bayern nach Berlin zutreffend nicht als erforderlich iS des § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II bewertet. In der Folge seien auch nur die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen, wie sie in angemessenem Umfang am bisherigen Wohnort gewährt worden seien. Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs dieser Regelung auf den kommunalen „Vergl…

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Themen: Bayern , Berlin , Grundsicherung , Sgb II , Bsg , Verhandlung , Sozialgericht , Umzug , Arbeitsmarkt , Timer , Prozesse , Lsg , Heizung , Verhandlungstermin , Termin , Sozialversicherungsrecht , Tic Tic Tic , Mündliche Verhandlung , Angemessene Unterkunftskosten , Art 11 Abs 1 GG , Art. 3 Abs. 1 GG , § 22 Sgb II , Bsg AZ B 4 AS 60/09 R , Grundrecht Auf Freizügigkeit , Höchstbetrag , Kdu-leistungen , Tatsächliche Aufwendungen

Erschienen 30. Mai 2010 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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