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BSG kippt Barmer Hausarzt-Modell

am 06.02.2008 von http://log.handakte.de/

Das Bundessozialgericht hat das 2005 eingeführte Hausarztmodell der Barmer Ersatzkasse gekippt. Nach Ansicht der Kasseler Bundesrichter entspricht das System mit einem festen Hausarzt und einer verbindlichen Hausapotheke nicht den gesetzlichen Regelungen.
In einem Grundsatzurteil machten die Richter deutlich, dass die Verbindung aus Arzt und Apotheker nicht als integrierte Versorgung im Sinne des Gesetzes gelten könne. Dafür sei eine “sektorenübergreifende” Zusammenarbeit notwendig.
Die Barmer muss nun 40 bis 60 …

Bezahlter Protest

ElbeBlawg / Die Barmer Ersatzkasse hat ihren Mitarbeitern bezahlten Urlaub gegeben, um an den bundesweiten Anti-Gesundheitsreform-Demos teilzunehmen. Das berichtet BILD unter Berufung auf ein internes Schreiben der Krankenkasse. Darin heißt es: „Wir unter…

50 Krankenkassen im Test

Handakte WebLAWg / Mit 50 verschiedenen interaktiven Anwendungen bietet die BARMER ihren Kunden praktische Mehrwerte und erfüllt über 95 Prozent der Kundenanforderungen an die Funktionalität ihres Internet-Angebots. Sie setzt damit den Maßstab in dieser Kategorie.…

Präsentation: Arbeitnehmerdatenschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

IT-Blawg / Ein Dank geht an die Barmer Ersatzkasse in Brilon für die Veranstaltung der Barmer Gespräche 2007. Themen meines Vortrags waren u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz, insbesondere die umstrittene Internet- und E-Mail Nutzung am Arbeitsplatz sowie das ne…

Psychotherapeuten sind keine Ärzte - Kein Zugang zur kassenärztlichen Altersversorgung

Recht und Alltag / Psychotherapeuten sind nicht als Ärzte anzusehen. Sie haben daher keinen Anspruch auf Teilnahme an der so genannten „Erweiterten Honorarverteilung“ (EHV), einer Altersversorgungs-Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das entschied in…

Große Krankenkassen zum Halbjahr finanziell weiter unter Druck

Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Ungebremste Ausgabensteigerungen für Arzneimittel und Klinikbehandlungen haben den bundesweit größten gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr ein kräftiges Finanzdefizit beschert. Bei der Barmer lag das…

Zeit des AlG II-Bezuges gilt immer als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse

Recht und Alltag / Krankenkassen dürfen nicht eigenständig prüfen, ob Arbeitslosengeld zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wird. Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges gilt in jedem Fall als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse. Nach Ende des AlG II-Bezuges haben Le…

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Rainer Langenhan

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