BSG: Keine Fahrkosten für Ein-Euro-Jobber

Das Bundessozialgericht - B 14 AS 66/07 R - hat entschieden, dass Hilfebedürftigen die sich im SGB II - Bezug befinden und die einen Ein-Euro-Job machen keine zusätzlichen Kosten zu erstatten sind. Die Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber reiche aus. Der Kläger wurde …

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Themen: Grundsicherung , Sgb II , Fahrtkosten , Arbeitslosengeld , Ein-euro-job , Job

Erschienen 14. November 2008 auf http://www.anwalt-kiel.com.

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