BSG: Höhe der Verletztenrente bei Unfall während Teilzeittätigkeit in Erziehungsphase
Jus@Publicum | 29. September 2011 — Im Revisionsverfahren zur Frage ob die Klägerin Anspruch auf höhere als die festgesetzte Verletztenrente hat, nachdem sie in …
Das BSG beabsichtigt, am Donnerstag, dem 15. September 2011 zu entscheiden, ob die Klägerin Anspruch auf höhere als die festgesetzte Verletztenrente hat, nachdem sie in der Erziehungsphase während Teilzeittätigkeit einen Versicherungsfall erlitten habe. [B 2 U 24/10 R - H. F. ./. BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege]
Die 1965 geborene Klägerin arbeitete nach abgeschlossener Ausbildung als Krankenschwester. Der Umfang ihrer Arbeitszeit wechselte mehrfach zwischen Vollzeit- und Teilzeittätigkeiten. In den letzten Jahren vor der Mutterschutzfrist wegen der Geburt ihres Kindes war sie in Vollzeit beschäftigt. Nach Ablauf von Mutterschutzfrist und Jahresurlaub nahm sie Erziehungsurlaub. Während dieser Zeit übte sie ab 1.2.2000 eine Teilzeittätigkeit im Umfang von 19 Stunden pro Woche aus. Nach dem 29.2.2000 stand sie nicht mehr im Bezug von Erziehungsgeld.
Durch die Ausübung der Beschäftigung erlitt die Klägerin einen Bandscheibenvorfall. Die Beklagte erkannte eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule als BK nach Nr 2108 der Anlage zur BKV an. Der Versicherungsfall sei am 7.4.2001 eingetreten. Ab 4.2.2002 bewilligte sie der Klägerin Verletztenrente nach einer MdE um 20 vH und legte der Berechnung der Rente einen Jahresarbeitsverdienst (JAV) von 18 076,74 EUR – entsprechend dem aus Teilzeitbeschäftigung vom 1.4.2000 bis 31.3.2001 erzielten Arbeitsentgelt – zu Grunde (Bescheid vom 25.5.2005).
Die Klägerin wendet sich mit der Revision gegen die Höhe der bewilligten Rente, nachdem Widerspruch, Klage und Berufung erfolglos blieben. Sie macht geltend, sie habe nur wegen der Erziehung des Kindes eine Teilzeittätigkeit ausgeübt. Für Versicherte, die in der Erziehungsphase einen Versicherungsfall erleiden, sei der JAV nicht…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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