BSG zur Feststellung einer Infektion mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) als Berufskrankheit

Das Bundessozialgerichts beabsichtigt, am Donnerstag, dem 15. September 2011 in einem Verfahren um die Feststellung einer Infektion mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) als Berufskrankheit (BK) nach Nr 3101 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zu entscheiden.

BK Nr 3101 lautet:

„Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war.“

Die Klägerin war seit 1995 als Altenpflegehelferin eines Altenzentrums beschäftigt und hatte dabei ua Wundbehandlungen sowie Bluttests durchzuführen. Einer einer Heimbewohnerin gab sie in den Monaten April und Mai 1999 87 Insulinspritzen, ohne zum Spritzen berechtigt zu sein. Im August 1999 wurde bei der Klägerin eine HCV-Infektion diagnostiziert. Eine überdurchschnittliche Durchseuchung der Heimbewohner mit dem HCV ließ sich nicht feststellen.

Die Beklagte lehnte es ab, die HCV-Infektion als BK nach Nr 3101 der Anlage zur BKV anzuerkennen und Leistungen zu gewähren. Klage und Berufung blieben erfolglos, weil nach Ansicht des LSG die Klägerin einem gesteigerten, nicht aber besonders erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen. Es existiere kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass in Pflegestationen von Altenheimen eine besondere Infektionsgefahr bestehe. Die Insulinspritzen seien von der Klägerin ordnungsgemäß entsorgt worden, ohne die Schutzkappe wieder aufzustecken. Sie gingen wegen der gutachtlich bestätigten Kanülendicke nur mit einer geringen Blutübertragung einher.

Mit ihrer Zulassungsrevision rügt die Klägerin einen Verstoß gegen die Pflicht z…

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Themen: Bsg , Bundessozialgericht , Prozesse , Hepatitis C , Hepatitis , Infektion , Spritzen , Berufskrankheit , Medizin- Und Gesundheit(srecht) , Laboratorium , Terminhinweise , Sozial- Und Sozialversicherungsrecht , Amtsermittlung , Infektionsgefahr , Altenpflegehelferin , Altenzentrum , B 2 U 22/10 R , Berufskrankheiten-verordnung , BK NR 3101 , Bluttest , Bsg AZ B 2 U 22/10 R - R. S. ./. BG Für Gesundheitsdienst Und Wohlfahrtspflege , Bsg B 2 U 22/10 R , Bundessozialgericht B 2 U 22/10 R , Bundessozialgericht B 2 U 22/10 R - R. S. ./. BG Für Gesundheitsdienst Und Wohlfahrtspflege , Freie Beweiswürdigung , Gesundheitsdienst , Hcv-infektion , Hepatitis C-virus , Hessisches Lsg - L 3 U 5/03 , Infektionskrankheiten , Inokulationsereignis , Insulinspritzen , Recht Auf Freie Beweiswürdigung , Seroprävalenz , SG Frankfurt AM Main - S 10 U 2444/01 , Wohlfahrtspflege , Wundbehandlungen , Zulassungsrevision

Erschienen 12. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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