BSG bestätigt Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung nach elterlichen Zuwendungen

Die Revision der Klägerin im hier und dort vorab berichteten Fall hatte keinen Erfolg. Der Beklagte hat mit den angefochtenen Bescheiden in dem jetzt noch streitigen Umfang die Bewilligung von Alg II im Zeitraum vom 1.1. bis 31.8.2006 zu Recht teilweise aufgehoben. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 48 Abs 1 Satz 1 und Satz 2 Nr 3 SGB X hierfür haben vorgelegen, denn die Klägerin hat nach Erlass der Bewilligungsbescheide Einkommen erzielt, das zum teilweisen Wegfall des Anspruchs geführt hat.

Nach der ständigen Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate ist Einkommen alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich nicht in Abzug zu bringen. Eine Nichtberücksichtigung kann nach den für den Senat bindenden Feststellungen des LSG ferner nicht unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass die Zuwendungen als Darlehen zu qualifizieren wären. Schließlich kann eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Zweckbestimmung der Leistungen verneint werden. Vorausgesetzt wird insoweit nach § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II, dass die Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären. Zwar können nach der Rechtsprechung des BSG zweckbestimmte Zuwendungen auch auf privatrechtlicher Grundlage begründet werden. Es fehlt vorliegend allerdings bereits …

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Themen: Rechtsprechung , Alg II , Grundsicherung , Sgb II , Eltern , Vergangenheit , Motivation , Senate , Nebentätigkeit , Sozialversicherungsrecht , Mündliche Verhandlung , Sozial- Und Sozialversicherungsrecht , Zuwendungen , Schenkungen , Kontoauszüge , Leistungsbezug , § 48 Sgb X , 20. Dezember 2011 , § 11 Sgb II , Bsg B 4 AS 200/10 R , Http://de.fotolia.com/id/5154471 , Lsg Baden-württemberg - L 7 AS 5268/09 , SG Karlsruhe - S 11 AS 4503/07
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 21. Dezember 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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