BSG : Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei leidensbedingtem Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen

In einem Verfahren gegen das Land Schleswig-Holstein zur Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei leidensbedingtem Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen (Merkzeichen RF) beim Bundessozialgericht ist Entscheidungstermin ohne mündliche Verhandlung für 16.2.2012 terminiert. Dabei geht es um folgenden Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 5.1.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.2.2005 wurde beim Kläger ein GdB von 50 festgestellt. Das Vorliegen der Voraussetzungen für Merkzeichen wurde verneint. Einen im September 2005 gestellten Neufeststellungs- und Überprüfungsantrag des Klägers lehnte der Beklagte mit Bescheid vom 23.9.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1.2.2006 ab. Ebenso erging es dem Kläger mit seinem erneuten Antrag vom 29.5.2006. Mit seiner daraufhin erhobenen Klage begehrte der Kläger die Feststellung eines GdB von 80 und der Voraussetzungen des Merkzeichens RF.

Nach weiteren Ermittlungen hat das SG dem Kläger einen GdB von 70 zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Das LSG bestätigte die Entscheidung und begründete dies damit, das Merkzeichen RF könne der Kläger angesichts eines GdB von nur 70 auch dann nicht beanspruchen, wenn er – wie der erstinstanzlich gehörte Sachverständige angenommen habe – aufgrund seines psychischen Leidens umfassend von allen öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sei. Mit seiner insoweit vom Senat zugelassenen Revision macht der Klä…

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Themen: Medien , Bsg , Bundessozialgericht , Sozialgericht , Grundrechte , Prozesse , Linkedin , Informationsfreiheit , Rundfunkgebührenpflicht , Sozialversicherungsrecht , Terminhinweise , 16.2.2012 , Ausschluss Von öffentlichen Veranstaltungen , Bsg B 9 SB 2/11 R , Gdb 70 , Gdb 80 , Merkzeichen RF , Schleswig-holsteinisches Lsg - L 2 SB 58/08 , SG Itzehoe - S 6 SB 141/06
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 2. Februar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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