BSG zur Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung nach elterlichen Zuwendungen

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Das Bundessozialgericht beabsichtigt, am 20. Dezember 2011 auf Grund mündlicher Verhandlung über die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides und Rückforderungsansprüchen aufgrund elterlicher Zuwendungen zu entscheiden.

Die 1985 geborene Klägerin stand im Leistungsbezug bei dem Beklagten. Sie übte vom 1.10.2005 bis Juli 2006 eine Nebentätigkeit mit einem Verdienst von 400 Euro monatlich aus. Die Mutter der Klägerin leitete überwiegend das Kindergeld an die Klägerin weiter. Ferner erhielt die Klägerin Zuwendungen ihres Vaters in unterschiedlicher Höhe auf ihr Konto überwiesen.

Nach der Vorlage der Kontoauszüge hob der Beklagte die Bewilligungsbescheide für den Zeitraum 1.1.2006 bis 31.8.2006 wegen der Zuwendungen der Eltern teilweise auf und fordert (nach Reduzierung während des Klageverfahrens) die Erstattung von Leistungen iHv 1.344 Euro.

Klage und Berufung der Klägerin blieben erfolglos. Das LSG hat ausgeführt, dass die Aufhebung sich auf § 48 SGB X stütze, weil die erfolgten Zuwendungen jeweils nach Erlass der Bewilligungsbescheide zugeflossen seien. Die Gutschriften seien unabhängig davon Einkommen, ob das Konto im Zeitpunkt der Buchung im Haben oder im Soll gestanden habe. Sowohl die Klägerin als auch ihr Vater hätten die „Zuwendungen“ als Schenkungen bezeichnet und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie einen unentgeltlichen und endgültigen Vermögenszufluss zugunsten der Klägerin darstellen sollten. Durch die Verwendung zum Ausgleich von Kontoüberziehungen sei im Ergebnis nur …

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Themen: Sgb II , Einkommen , Eltern , Zeitpunkt , 400 Euro , Prozesse , Lsg , Verdienst , Buchung , Sgb X , Nebentätigkeit , Sozialversicherungsrecht , Mündliche Verhandlung , Terminhinweise , Sozial- Und Sozialversicherungsrecht , Zuwendungen , Schenkungen , Kontoauszüge , Leistungsbezug , § 48 Sgb X , 20. Dezember 2011 , § 11 Sgb II , Bsg B 4 AS 200/10 R , Http://de.fotolia.com/id/5154471 , Lsg Baden-württemberg - L 7 AS 5268/09 , SG Karlsruhe - S 11 AS 4503/07

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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