BSG: Arbeitslosengeld II - Eigenheimzulage kein Einkommen
am 01.10.2008 von http://www.anwalt-kiel.com
Das Bundessozialgericht -B 4 AS 19/07 R - hat entschieden, dass eine Eigenheimzulage auch wenn sie zur unmittelbaren Bezahlung von Handwerkern oder zum Kauf von Baumaterial benutzt wird kein Einkommen im Sinne des SGB II ist.
Sachverhalt:
Der beklagte Grundsicherungsträger hatte …
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