BSG : Anspruch auf Anerkennung eines Ereignisses nach Hämatom et.al. bei Kraftfahrer

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Wer hat die Beweislast bei der Frage, ob ein Ereignis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles eines Kraftfahrers während einer „eigenwirtschaftlichen Pause“ oder während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit stattfand? Der 2. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am Dienstag, dem 31. Januar 2012 in einem Revisionsverfahren gegen die Berufsgenossenschaft / BG für Transport und Verkehrswirtschaft aufgrund mündlicher Verhandlung zur Frage der Anerkennung eines Arbeitsunfalles wegen eines Ereignisses zu entscheiden, das beim Kläger nach dem Abladen aufgetreten war: Nachdem er abgeladen hatte, bewegte er sich mit einem Hämatom am Kopf langsam und taumelnd. Er zeigte sich desorientiert und bewusstseinsgetrübt, hatte einen schwankenden Gang und konnte keine klaren Angaben dazu machen, was seit 2.30 Uhr geschehen war. In der BG-Unfallklinik in L. stellte man bei ihm hinsichtlich des Geschehenen eine retrograde Amnesie, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma unklarer Genese, eine Kalotten Fraktur, verschiedene Einblutungen fronto-basal rechts, einen Verwirrtheitszustand, ein hirnorganisches Psychosyndrom und weitere Gesundheitsbeeinträchtigungen fest.

Streitig ist seither, ob der Kläger gegen die beklagte Berufsgenossenschaft einen Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls wegen eines Ereignisses vom 7.4.2003 hat.

Der als Kraftfahrer beschäftigte Kläger sollte an diesem Tag Waren von M. zur Firma C. in B.-B. transportieren. Er fuhr gegen 1.00 Uhr in M. ab und kam gegen 2.30 Uhr in der Umgebung von B.-B. an. Gegen 9.30 Uhr traf er bei der Firma C. ein. Nachdem er dort abgeladen hatte, bewegte er sich mit einem Hämatom am Kopf langsam und taumelnd. Er zeigte sich desorientiert und bewusstseinsgetrübt, hatte einen schwankenden Gang und konnte keine klaren Angaben dazu machen, was seit 2.30 Uhr geschehen war. In der BG-Unfallklinik in L. stellte man bei ihm hinsichtlich des Geschehenen eine retrograde Amnesie, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma unklarer Genese, eine Kalotten Fraktur, verschiedene Einblutungen fronto-basal rechts, einen Verwirrtheitszustand, ein hirnorganisches Psychosyndrom und weitere Gesundheitsbeeinträchtigungen fest.

Die Beklagte gewährte ihm Heilbehandlung, Verletztengeld und zwei Vorschüsse auf Verletztenrente, lehnte dann aber (im Bescheid vom 24.6.2005; Widerspruchsbescheid vom 1.2.2006) Versicherungsansprüche ab und entschied, dass kein Arbeitsunfall vorliege; es sei nicht erwiesen, dass der Kläger seine Kopfverletzung infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten habe.

Das SG hat die Beklagte gemäß dem Antrag des Klägers verpflichtet (Urteil vom 3.3.2009), „das Ereign… » Vollständiger Artikel
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Themen: Arbeitsunfall , Prozesse , Retrograde Amnesie , Law Art , Terminhinweise , Lawun[d]arts , Sozial- Und Sozialversicherungsrecht , Kraftfahrer , 31. Januar 2012 , Berufsgenossenschaft / BG Für Transport Und Verkehrswirtschaft , Beweiserleichterung , Bsg B 2 U 2/11 R , Eigenwirtschaftliche Pause , Ein Hirnorganisches Psychosyndrom , Ein Schweres Schädel-hirn-trauma Unklarer Genese , Eine Kalotten Fraktur , Einen Verwirrtheitszustand , Hämatom , Lsg Baden-württemberg - L 6 U 2656/09 , SG Heilbronn - S 6 U 767/06 , Verschiedene Einblutungen Fronto-basal Rechts

Erschienen 29. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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