Mord-Prozess gegen Münchner S-Bahn-Schläger beginnt
Reuters | 13. Juli 2010 — München (Reuters) - Am Landgericht München beginnt heute (Dienstag) der Prozess gegen die beiden Schläger vom Münchner S-Bahnho…
München (Reuters) - Zum Auftakt des Prozesses um die Tötung des Münchner Geschäftsmanns Dominik Brunner haben die Angeklagten sich für den Tod ihres Opfers entschuldigt.
Brunner war in der S-Bahn nahe des Münchner Bahnhofs Solln einer Gruppe 13- bis 15-jähriger Schüler zur Hilfe geeilt, um sie vor den beiden älteren Angeklagten Markus S. und Sebastian L. zu schützen. Auf dem Bahnhof war der 50-Jährige von den Angeklagten mit Dutzenden Schlägen traktiert worden und erlag kurz darauf seinen Verletzungen.
"Es tut mir wirklich leid", sagte S. am Dienstag mit zittriger Stimme vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts München, wo er des Mordes angeklagt ist. Den Tod Brunners, der posthum das Bundesverdienstkreuz für seine Zivilcourage verliehen bekam, habe er nie gewollt und auch nicht damit gerechnet. "Ich wollte niemals, dass sowas passiert", beteuerte L.
Die Anwälte von S. erklärten zudem, ihr Mandant habe am Tag der Tat Mitte September 2009 schon vor dem Nachmittag fünf große Bier sowie eine halbe Flasche Wodka getrunken. An den vorherigen Streitigkeiten mit den jüngeren Schülern, denen laut Anklage 15 Euro abgenommen werden sollten, sei er nicht direkt beteiligt gewesen. "Ich hatte weder Lust auf Stress noch brauchte ich Geld", verlas sein Anwalt. "Ich wollte aber nicht als Depp dastehen." Er habe versucht, cool zu wirken und daher Drohungen und Beleidigungen ausgesprochen, die aber nicht ernst gemeint gewesen seien.
Am Bahnhof Solln, an dem Brunner zusammen mit den vier Schülern ausstieg und sich schützend vor sie stellte, habe Brunner S. ins Gesicht geschlagen, ergänzte dessen Anwalt. Daraufhin sei er wütend geworden, habe die Kontrolle verloren und wahllos zugeschlagen. Brunner starb zwei Stunden später an den Folgen von Dutzenden Schlägen und Tritten.
L. war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Damit drohen ihm nach Jugendstrafrecht zehn Jahre Haft. S., der damals schon 18 Jahre war, könnte auch Erwachsenen gleichgestellt werden und sogar zu lebenslanger Gefängnisstrafe verurteilt werden. Beide sind vorbestraft. Das Gericht hat zunächst neun Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt. Dann könnte bereits ein Urteil fallen.
Der Fall hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Der Prozess begann unter großem Medieninteresse. Der Anwalt von S. sprach von einer "hochgradig emotionalisierten Medienberichterstattung", so dass ein faires Verfahren nur schwer gegeben sei.
Erschienen 13. Juli 2010 bei http://www.reuters.com.
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