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Brückenbau in Dresden

am 15.11.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.11.2007, Az. 5 BS 336/07) hat den vom VG Dresden verhängten Baustop für den Bau der umstrittenen Waldschlößchenbrücke in Dresden aufgehoben. Das einstweilige Verfahren war von Naturschutzverbänden angestrengt worden, weil sie durch den Bau die geschützte Fledermausart “kleine Hufeisennase” gefährdet sahen.

Mit dem Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden darf begonnen werden. Von dem Brückenbauwerk selbst geht keine Gefahr für die Kleine Hufeisennase aus. Auch eine ernsthafte Beeinträchtigung dieser Fledermausart aufgrund von Lärm oder verkehrsbedingten Schwingungen der Waldschlößchenbrücke ist nicht möglich. Ob eine Gefährdung der Kleinen Hufeisennase im Fall der Jagd nach Insekten, welche durch die Brückenbeleuchtung angezogen werden, vorliegt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Dieser etwaigen Gefährdung kann jedoch aller Voraussicht nach durch eine Nachbesserung des den Bau der Brücke erlaubenden Planfeststellungsbeschlusses begegnet werden.

Für den Brückenbau hatte sich in einem Bürgerentscheid die Mehrheit der Dresdner ausgesprochen. Wird die Brücke …

Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

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