Geschwindigkeitsmessung = Grundrechtsverletzung?!
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 20. August 2009 — Ich bin zwar kein Verkehrsrechtler, aber diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, 2 BvR 941/08 vom 11.8.200…
Derzeit wird in der Öffentlichkeit und in der Rechtsprechung kontrovers darüber diskutiert, ob im Straßenverkehr vorgenommene Abstandsmessungen rechtsmäßig sind.
Anlass für die diese Diskussionen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.08.2009 zu Aktenzeichen 2 BvR 941/08. In dieser Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich bei einem im Rahmen der Abstandsmessung vorgenommenen Videomitschnitt des Verkehrsgeschehens ohne vorherige Auswahl „verdächtiger Fahrzeuge” um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt. Das Gericht führt insoweit weiter aus, dass dieses Recht die Befugnis des Einzelnen umfasst, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.
Dies bedeutet, dass eine Rechtmäßigkeit von Abstandsmessungen nicht gegeben ist, da hier wahllos alle Fahrzeuge bzw. Verkehrsteilnehmer mittels Videoaufzeichnung aufgenommen werden, ohne das zunächst geprüft wurde, ob überhaupt zumindest ein Anfangsverdacht eines verkehrswidrigen Verhaltens gegeben ist.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist dies nicht zulässig, was dazu führt, dass die von einem Verkehrsteilnehmer im Rahmen einer erfolgten Abstandsmessung gefertigten Aufnahmen in dem gegen ihn gerichteten Verfahren einem sogenannten Beweisverwertungsverbot unterliegen. Da die Aufnahmen demnach nicht als Beweis des dem Verkehrsteilnehmer vorgeworfenen Unterschreiten des Mindestabstandes herangezogen werden dürfen, führt dies letztlich zu einer Einstellung des gegen den Verkehrsteilnehmer eingeleiteten Bußgeldverfahrens.
Dieser Auffassung folgten in der Zwischenzeit auch eine Vielzahl von Obergerichten (u.a. OLG Düsseldorf, 9.2.2010 (IV-3 RBs 8/10 2 Ss-OWi 4/10).
In einem aktuellen Fall konnten wir für einen Mandanten, einen Berufskraftfahrer, erreichen, dass ein gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen Unterschreitung des Mindestabstandes eingestellt wurde (Beschluss des Amtsgericht Ellwangen).
Hier wurde dem Mandanten vorgeworfen, den erforderlichen Mindestabstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als …
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. August 2010 auf http://www.schadenfixblog.de.
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