BRTV-Bau – Kündigungsfristen auf dem Bau – dies sollten Sie wissen!
BRTV-Bau -Kündigungsfristen auf dem Bau – dies sollten Sie wissen!
Jeder Arbeitnehmer auf dem Bau hat schon einmal etwas vom Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – kurz BRTV-Bau – gehört. Dass in diesem Tarifvertrag auch etwas über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht, kann man sich denken. Aber was steht dort in Bezug auf die Kündigung genau?
Bundesrahmentarifvertrag Bau
Der Bundesrahmentarifvertrag Bau geht grundsätzlich den Regelungen über die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag vor, da er höherrangiges Recht ist. Da es sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt, gilt der BRTV-Bau ohne dass es darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied oder der Arbeitgeber Mitglied in der Arbeitgebervereinigung ist. Von daher ist nicht so sehr der Arbeitsvertrag maßgeblich, sondern der Tarifvertrag.
Kündigungsfristen des BGB vs. BRTV-Bau
Die obigen Ausführungen gelten auch für die Kündigungsfristen des BGB (§ 626 BGB). Die Regelung des BRTV-Bau verdrängt diese. Ansonsten wäre die tarifliche Regelung sinnlos. Vom Ergebnis macht dies allerdings (fast) nur einen Unterschied bei den kurzen Kündigungsfristen, also wenn der Arbeitnehmer unter 3 Jahre beschäftigt ist.
BRTV-Bau die Kündigungsfristen
§ 12 des BRTV-Bau enthält folgende Regelung:
Grundsatz
1.2 Verlängerte Kündigungsfristen Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen 3 Jahre bestanden hat, auf 1 Monat zum Monatsende, 5 Jahre bestanden hat, auf 2 Monate zum Monatsende, 8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende, 10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende, 12 Jahre bestanden hat, auf 5 Monate zum Monatsende, 15 Jahre bestanden hat, auf 6 Monate zum Monatsende, 20 Jahre bestanden hat, auf 7 Monate zum Monatsende. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt. Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit werden zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst wurde und wenn sie nicht länger als sechs Monate gedauert hat.1.1 Allgemeine Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach
sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.
Dies heißt, dass bei einem Arbeitsverhältnis, dass bis zu 6 Monate gedauert hat, die Kündigungsfrist 6 Werktage beträgt. Ab 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 12 Werktage.
Wichtig: Werktage sind nicht Arbeitstage oder Wochentag…
» Vollständiger ArtikelThemen: Rechtsanwalt Berlin , Brtv , Kündigungsfristen , Anwalt Arbeitsrecht Berlin , Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin , Kündigung Berlin , Brtv-bau , Bundesrahmentarifvertrag Bau , Kündigungsfristen Brtv Bau , Kündigungsfrist Baugewerbe
Erschienen 31. Juli 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.
Bundesrahmentarifvertrag: Bundesrahmentarifvertrag Bau- BRTV – was man wissen sollte!
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 9. Juli 2009 — Bundesrahmentarifvertrag Bau – BRTV- was man wissen sollte! Man kann mit Recht sagen, dass der Bundesrahmentarifvertrag f…
LAG Berlin-Brandenburg: Altersdiskriminierung durch § 622 Abs. 2 S. 2 BGB - Urteil vom 24.07.2007, Az. 7 Sa 561/07
Arbeitsrecht-Blog.de | 18. September 2007 — Je länger ein Arbeitsverhältnis besteht, umso länger ist in der Regel die Kündigungsfrist. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sieht vor, d…
Verhältnis gesetzliche zur vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist und Kündigungstermin zum “Quartalsende”
Kanzlei.Schuck. | 7. Januar 2011 — Nach §622 Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 4 Wochen zum 15. oder zum …
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 19. November 2010 — Kündigungsfristen im Arbeitsrecht Die Kündigungsfristen sind für viele Arbeitnehmer ein wichtiges Thema. In der Praxis werd…
Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis
Rechtsanwalt Volker Lehmann | 4. Oktober 2010 — Die gesetzlichen Kündigungsfristen lauten gem. § 622 BGB: Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, we…
Kündigungsfrist im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt News | 10. September 2008 — Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind in § 622 BGB geregelt: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen …
Kündigungsfristen IM Arbeitsrecht: Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Darauf sollte man achten!
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 20. Juli 2009 — Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Darauf sollte man achten! Die Kündigungsfristen sind immer noch ein Standardthema bei …
Kündigungsfrist des BGB ist diskriminierend
firstlex-blog | 31. Januar 2010 — Die Regelung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nich…
Wann verfällt der Mindestlohn im Baugewerbe?
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 29. Oktober 2010 — Wann verfällt der Mindestlohn im Baugewerbe? Es kommt häufig vor, dass der Arbeitnehmer nicht den Lohn bekommt, der ihm eigen…
Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die Ausschlussfristen nach § 15 BRTV-Bau hinweisen?
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 3. April 2010 — Hinweispflichten des Arbeitgebers nach dem Nachweisgesetz Nach § 2 des Nachweisgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, d…

