Britische Aufsichtsbehörde verbietet T-Mobile-Werbung
am 16.10.2008 von http://telefonundrecht.deT-Mobile darf in Großbritannien zukünftig nicht mehr mit dem Slogan “Alle Vorteile des heimischen Breitbandinternets für unterwegs / All the benefits of home broadband, on the move” werben. Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat diese Werbung nach …
iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile - Teil 2
Telekommunikation und Recht / Die Financial Times berichtet über den Inhalt der einstweiligen Verfügung gegen T-Mobile. Danach wird es T-Mobile verboten, “das iPhone anzubieten oder auf den Markt zu bringen, wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines eigenen Mobilv…
Verhandlungstermin im iPhone-Streit am 29.11.2007
Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat in dem iPhone-Streit zwischen Vodafone und T-Mobile einen Verhandlungstermin auf den 29.11.2007 angesetzt. Durch die zuvor ergangene einstweilige Verfügung wurde es T-Mobile verboten, das iPhone von Apple nur in Verbindu…
Werbung und Content Lizenzierung im Mobile Business
Law-Blog / Bereits vor zwei Wochen haben die Law-Blogger Moritz Pohle und Arne Trautmann an der zweiten Mobile Advertise Convention im Goethe-Forum München als Vortragende teilgenommen. Auf der jährlich stattfindenden M.A.C. dreht sich – der Name lasst es b…
Mobile and High-speed Internet Services: no Universal Service
Law & Justice / Stakeholders endorse the European Commission’s view that there is at present no need to extend the “universal service” safety net to mobile and high-speed internet services. Consumers already have widespread affordable access to mobile communic…
LG Hamburg: T-Mobile darf iPhone wieder exklusiv vermarkten
Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat die von Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wieder aufgehoben. Das Gericht sah in dem Exklusiv-Vertrieb des iPhones durch T-Mobile keinen Verstoß gegen das Wettbewerbs- oder das Kartellrecht. T-Mobile…
BKartA: Handy-TV-Kooperation von T-Mobile, Vodafone und O2
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die kartellrechtliche Prüfung des Vorhabens der drei Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2 ein Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragung nach dem DVB…
