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Britische Aufsichtsbehörde verbietet T-Mobile-Werbung

am 16.10.2008 von http://telefonundrecht.de

T-Mobile darf in Großbritannien zukünftig nicht mehr mit dem Slogan “Alle Vorteile des heimischen Breitbandinternets für unterwegs / All the benefits of home broadband, on the move” werben. Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat diese Werbung nach …

iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile - Teil 2

Telekommunikation und Recht / Die Financial Times berichtet über den Inhalt der einstweiligen Verfügung gegen T-Mobile. Danach wird es T-Mobile verboten, “das iPhone anzubieten oder auf den Markt zu bringen, wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines eigenen Mobilv…

Verhandlungstermin im iPhone-Streit am 29.11.2007

Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat in dem iPhone-Streit zwischen Vodafone und T-Mobile einen Verhandlungstermin auf den 29.11.2007 angesetzt. Durch die zuvor ergangene einstweilige Verfügung wurde es T-Mobile verboten, das iPhone von Apple nur in Verbindu…

Werbung und Content Lizenzierung im Mobile Business

Law-Blog / Bereits vor zwei Wochen haben die Law-Blogger Moritz Pohle und Arne Trautmann an der zweiten Mobile Advertise Convention im Goethe-Forum München als Vortragende teilgenommen. Auf der jährlich stattfindenden M.A.C. dreht sich – der Name lasst es b…

Mobile and High-speed Internet Services: no Universal Service

Law & Justice / Stakeholders endorse the European Commission’s view that there is at present no need to extend the “universal service” safety net to mobile and high-speed internet services. Consumers already have widespread affordable access to mobile communic…

LG Hamburg: T-Mobile darf iPhone wieder exklusiv vermarkten

Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat die von Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wieder aufgehoben. Das Gericht sah in dem Exklusiv-Vertrieb des iPhones durch T-Mobile keinen Verstoß gegen das Wettbewerbs- oder das Kartellrecht. T-Mobile…

BKartA: Handy-TV-Kooperation von T-Mobile, Vodafone und O2

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die kartellrechtliche Prüfung des Vorhabens der drei Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2 ein Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragung nach dem DVB…

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