Briefeflut von Debcon

Vor einer knappen Woche hatte ich darüber berichtet, dass wohl die Firma Debcon nun das Forderungsinkasso für die Abmahnungsmandanten der Rechtsanwälte U+C übernommen haben.

Nach dem sich dies in den letzten Tagen immer mehr heraus kristallisierte muss heute eine wahre Briefflut von Debcon über von U+C abgemahnten Menschen hereingebrochen sein. Nicht nur das bei uns und bei unseren Kollegen Postvolumen, sondern auch die Zugriffe auf die Homepage mit Suchbegriffen, die auch den Namen “Debcon” enthalten, sprechen hier eine deutliche Sprache.

Interessanter Weise fordern sämtliche Schreiben den gleichen Betrag. Unabhängig davon welches Werk heruntergeladen wurde, setzt sich die Forderung durch die Bank wie folgt zusammen:

Forderungsgrund Betrag 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 25.000 € 981,80 € Auslagenpauschale 20,00 € Schadensersatz nach Lizenzanalogie 250,00 € Ermittlungskosten pauschal 125,00 € Gesamtsumme 1286,80 €

Ebenfalls interessant, es wird behauptet, die Mandantschaft hätte sich bei den Kollegen U+C nie gemeldet. Stimmt auch nicht…

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Themen: It-recht , Lte , Witten , U+c , Debcon , 80 € , Forderung 1286 , Schufa-drohung

Erschienen 31. Januar 2012 auf http://www.breuning-winkler.de.

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