Briefanrede "Sehr geehrter Herr" statt "Sehr geehrte Frau" ist keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Insbesondere von Arbeitnehmern (und solchen, die es mal werden wollen) wird das Gesetz gerne dazu genutzt, um potentielle Arbeitgeber auf Schadensersatz zu verklagen. Das AGG ist auch der Grund dafür, dass beispielsweise in Stellenanzeigen nunmehr in der Regel "geschlechtsneutral" nach neuen Arbeitskräften gesucht wird. Da kommen dann auch so merkwürdige Geschichten zu Tage, wie die des Anwalts, der sich von einer mit über 5.000,- Euro dotierten Stelle auf die Stelle als "Rechtsanwältin/Berufsanfängerin" mit einer Vergütung von 2.500,- Euro beworben hatte - immerhin bekam er nicht Recht: Arbeitsgericht Potsdam, Urteil vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 8 Ca 1150/05 (pdf via agg-hopping.de). Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf sich mit einem Fall zu beschäftigen, der wohl eher in die Reihe "klassischer Schreibfehler" einzuordnen ist. Hier die Pressemeldung dazu: Die Klägerin bewarb sich bei der Beklagten um die Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt. In dem Ablehnungsschreiben wurde die Klägerin unzutreffend mit „Sehr geehrter Herr“ angeredet. Sie ist der Ansicht, aus dieser Anrede ergebe sich, dass sie wegen ihres Migrationshintergrunds nicht eingestellt worden sei. Aus ihrer mit Foto eingereichten Bewerbung gehe eindeutig hervor, dass sie weiblich sei. Dies belege, dass man ihre Bewerbung offensichtlich keines Blickes gewürdigt und diese wegen ihres bereits aus dem Namen sich ergebenden Migrationshintergrundes aussortiert habe. Mit der Klage hat sie eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro verlangt. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Ein Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG setzt voraus, dass die Klägerin wegen eines der in § 1 AGG genannten Mer…
» Vollständiger ArtikelFalsche Anrede kein Indiz für Diskriminierung
LawBlog | 23. März 2011 — Wenn einer Bewerberin von einem Unternehmen mit der Anrede „Sehr geehrter Herr“ die ausgeschrieben Stelle verweigert wird, dann…
Herr statt Frau – nimm´s nicht zu genau
Betriebsrat Blog | 23. März 2011 — Eine falsche Anrede im Absageschreiben einer Bewerberin stellt kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG…
Männlich? Weiblich? Nicht immer verrät es der Name:
Dies und das ... | 22. März 2011 — Keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft bei einer falschen Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung. Das Arbeitsgericht Düs…
Falsche Anrede im Ablehnungsschreiben
Rechtslupe | 24. März 2011 — Eine falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung stellt keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft dar. In einem jet…
Falsche Anrede
Arbeitsrecht Chemnitz | 23. März 2011 — Auf Ihre Bewerbung hin erhielt eine Bewerberin eine Absage. Zu Ihrer Verwunderung wurde sie angesprochen mit: "Sehr geehrter Herr.…
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr
Recht und Arbeit | 6. April 2011 — Eine falsche Anrede bei Ablehnung einer Bewerbung lässt nicht automatisch Rückschlüsse auf eine Diskriminierung zu. Dies hat das A…
Arbeitsrecht: Falsche Anrede deutet nicht auf Diskriminierung hin
LohnPraxis-Weblog | 5. April 2011 — Wählen Sie in einer Absage auf eine Stellenbewerbung die falsche Anrede, ist das keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunf…
"Ossi" ist keine Diskriminierung (AGG)
arbeit-familie.de | 16. April 2010 — ArbG Stuttgart, Urteil vom 15.04.2010, 17 Ca 8907/09 Das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage einer abgelehnten Be…
Ossis müssen leider draußen bleiben?
Rechtsteufel | 15. April 2010 — Eine aus der ehemaligen DDR (Ostberlin) stammende Klägerin beansprucht die Zahlung einer Entschädigung von einem in Stuttgart a…
Gleichbehandlung nach dem AGG: Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert werden (Mediblawg)
MediBlawg | 26. Juni 2007 — Ein Blick in die Stellenanzeigen der Tagespresse offenbart, dass Selbständige die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleic…

