Brief eines Frankfurter Strafrichters an Bischof Huber

"Herrn Bischof Wolfgang Huber Kirchenamt der EKD Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover Kollektives Verbrechen? Sehr geehrter Herr Bischof Huber, Sie sollen den Mord an Hatun Sürücü als "kollektives Verbrechen einer ganzen Familie" bezeichnet haben. So habe ich es jedenfalls in Bild.T-Online.de gelesen - glauben kann ich es eigentlich noch nicht. Haben Sie das wirklich gesagt, oder gibt es ein Dementi, das ich übersehen habe? Woher nehmen Sie diese Erkenntnis? Wissen Sie etwas, was das Gericht nicht wusste? Oder sind Ihre Äußerungen unautorisiert so verkürzt wiedergegeben worden? Sie haben erklärt, auf das kollektive Verbrechen einer ganzen Familie antworte unser individuelles Strafrecht nur sehr unzureichend. Und: Auch die freigesprochenen Brüder treffe in jedem Fall eine moralische Schuld. "Dass sie an dieser Tat beteiligt waren, steht für mich fest." Und danach - fast beschwichtigend: "Aber ich habe Respekt gegenüber der Justiz, die eindeutige Beweise braucht." Ja was brauchen Sie denn, damit etwas für Sie feststeht? Etwa keine eindeutigen Beweise? Woher nehmen Sie die für einen evangelischen Bischof geradezu erschreckende Überheblichkeit, den freigesprochenen Brüdern schon vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahr ins öffentlich eine moralische Schuld zuzuweisen? Meinen Sie, das Gericht sei der Frage einer möglichen Beteiligung der Brüder nicht ausreichend nachgegangen? Soviel ich weiß, sind allein zur Frage der Familienstrukturen im türkischen Kulturkreis zwei Sachverständige vernommen worden. Aber es ist halt nicht immer so, wie sich die Leser der Bildzeitung und von Online-Bild die Strukturen "der" türkischen Familie vorstellen. Herr Özdemir hat sich dazu ebenfalls öffentlich geäußert - sozusagen als Obergutachter für türkische Familienstrukturen. Als ob ausgerechnet er wüsste, wie es in der Familie des Opfers tatsächlich gewesen ist. Ich weiß als Strafrichter sehr gut, dass es auch Familienstrukturen gibt, die mit den Wertvorstellungen unseres Grundgesetzes nicht vereinbar sind (in türkischen Familien wie auch in deutschen und denen anderer Nationalitäten). Aber ich maße mir nicht an, über die Struktur einer konkreten Familie zu urteilen, bevor ich diese nicht ganz genau kenne. Möglich, dass am Ende des noch anhängigen Verfahrens ein anderes Ergebnis steht. Aber wenn Sie jetzt schon persönliche Überzeugungen von der Schuld Freigesprochener öffentlich äußern, müssen Sie auch sagen, worauf Sie sich stützen. Ein aufgeklärter Mensch sollte schon unterscheiden können zwischen auf Vorurteilen basierenden pauschalen Verdächtigungen und individueller Schuld - wobei ich hier bewusst nicht unterscheide zwischen strafrechtlich relevanter Schuld und dem, was Sie als moralische Schuld bezeichnen. Freilich ist es gut, dass nicht alles bestraft wird, was wir für unmoralisch halten mögen. Und es mag auch unterschiedliche…

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Themen: Verbrechen , Hannover , Ekd

Erschienen 23. April 2006 auf http://rafranke.blogspot.com.

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