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Bremen streicht Kfz-Massenscanning ersatzlos

am 08.06.2008 von http://www.daten-speicherung.de

Am Freitag, den 5. Juni hat Bremen seine Ermächtigungsgrundlage zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien ersatzlos aufgehoben. Damit ist es nach Schleswig-Holstein das zweite Land, das bewusst auf das umstrittene Instrument verzichtet.
Zur Begründung der Aufhebung heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen, das Instrument sei ohnehin nie eingesetzt worden und es bestehe kein Bedarf danach. Die Begründung wörtlich:
Von der Ermächtigung zur automatisierten Kennzeichenerkennung zu Fahndungszwecken gemäß § 29 Abs. 6 Bremisches Polizeigesetz wurde seit ihrer Einführung mit Gesetz vom 28. Februar 2006 kein Gebrauch gemacht. Zum einen wurde die erforderliche Technik nicht angeschafft, zum anderen gibt es in Bremen und Bremerhaven wenig potenzielle Einsatzorte.
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an entsprechende Ermächtigungsgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. März 2008 definiert. Es erklärte die hessischen und schleswig-holsteinischen Vorschriften zur automatisierten Kennzeichenerkennung für nichtig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Dem Gebot der Normenbestimmheit und Normenklarheit werde nicht genügt, da weder der Anlass noch der Ermittlungszweck benannt werden. Weiter werde nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit genügt. Für die eingriffssintensiven Maßnahmen werden Eingriffsschwellen nicht
hinreichend …

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