Breitbandausbau – Netzneutralität

Kontrovers diskutiert werden Pläne der Bundesregierung zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Dabei verfolgt die Regierung u.a. die Umsetzung der RL 2009/140/EG, deren Ziele es u.a. sind eine bessere Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen (Erwägungsgrund 9, 22) sowie einen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste und -netze zu gestalten (Erwägungsgrund 3,5). Die Bundesregierung will dies dadurch fördern, indem sie eine Universaldienstauflage einführt, die die Anbieter der Breitbandinfrastruktur verpflichten soll zunächst eine Verbindung von 16 MBit/s, später von 50 MBit/s anzubieten. Dazu soll die Bundesnetzagentur die Anbieter verpflichten können, wenn insbesondere in ländlicheren Gebieten eine vorherige Ausschreibung erfolglos geblieben ist. Dabei hat die Bundesnetzagentur auch die Grundsätze von Transparenz, Nichtdiskriminierung und Kartellverboten zu beachten.

Darüberhinaus sollen bereits bestehende Infrastrukturen wie z.B. die der Energiewirtschaft für Telekommunikationsanbieter nur Nutzung gegen ein Entgelt geöffnet werden. Gegenüber interessierten Unternehmen hat die Bundesnetzagentur rechtsverbindlich Auskunft über die regulatorischen Verpflichtungen beim Ausbau der Infrastruktur zu bedenken sind (Planungssicherheit).

Diese Vorhaben werden scharf kritisiert. Zwar stimmt man mit dem Ziel einer größtmöglichen Breitbandversorgung überein, jedoch sei ein zeitnaher Ausbau von Glasfaseranschlüssen wirtschaftlich und…

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Erschienen 19. April 2011 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

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