BReg.: Kein höherer Zinssatz bei Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung soll nicht heraufgesetzt werden. Dies erklärte die Bundesregierung am Mittwochmorgen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Die entsprechende Norm sei erst 2008 verändert worden. Bei der seinerzeitigen Prüfung sei der Zinssatz unverändert bei 6 Prozent gelassen worden. Der Zins diene nicht der Bestrafung. Ziel der Zinserhebung auf Steuernachzahlungen nach einer Selbstanzeige sei vielmehr der …

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Themen: Gesetzgebung , Abgabenordnung , Zinssatz

Erschienen 25. Februar 2010 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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