Brechmitteleinsatz: EuGH verurteilt Bundesrepublik zu 10.000 Euro Schmerzensgeld
am 13.07.2006 von http://www.strafblog.de
Die Bundesrepublik Deutschland ist von Europäischen Gerichtshof zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro an einen in Köln lebenden verurteilten Drogendealer aus Sierra Leone verurteilt worden, der im Oktober 1993 festgenommen worden war und dabei 2 mit Drogen gefüllte Platiktütchen geschluckt hatte. Nachdem er sich geweigert hatte, ein Brechmittel zu schlucken, war ihm im Krankenhaus zwangsweise ein solches durch eine Nasensonde zugeführt worden. Der Mann war später wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden.
Die zwangsweise Verabreichung des Brechmittels verstoße gegen das Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung, heißt es in dem Urteil des Straßburger Gerichts. Es hätte gewartet werden können, bis der Mann das geschluckte Tütchen auf natürlichem Wege ausgeschieden hätte. Das Gericht verwies darauf, dass in Deutschland bereits zwei Mal Menschen in vergleichbaren Fällen ums Leben gekommen seien.
Die Bundesrepublik muss aufgrund des Urteils, gegen das kein Rechtsmittel zulässig ist, auch ca. 6.000 Euro Prozesskosten tragen.
welt.de berichtet heute, dass die Hamburger Grün-Alternative Liste (GAL) im Gefolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes die sofortige Einstellung der Brechmittelvergabe an Dealer gefordert habe. Ohnehin sei die Zahl von Brechmitteleinsätzen in Hamburg seit 2003 deutlich rückläufig. Waren es damals noch 111 tatsächlich durchgeführte Einsätze, seien es im vergangenen Jahr lediglich noch 45 gewesen. Wie in anderen Bundesländern könne auch in Hamburg eine gläserne Toilette eingesetzt werden, um die Ausscheidung geschluckter Betäubungsmittel auf natürlichem Wege zu überwachen.
Autor: RA Rainer Pohlen
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