Braun ist nicht unbedingt gleich schlau

Die NPD ist nach den Datenpannen im Februar und Mai diesen Jahres erneut Ziel eines Hackerangriffs geworden. Hackern ist es nach einem Artikel von Spiegel Online erneut gelungen, Websites der Partei lahmzulegen und in interne Datenbanken einzudringen. So wurden mehr als 100.000 E-Mails, insgesamt über drei Gigabyte internes Datenmaterial, einem exklusiven Presseverteiler im In- und Ausland zugespielt.

Naja, das kann ja mal vorkommen, dass so’n Server irgendwie ungesichert im Netz herumsteht. Wieder.

Der Schlusssatz des erwähnten Berichts lautet:

Schaut man sich die Daten an, so handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um denselben Mailserver, von dem bereits der elektronische Schriftverkehr vom Frühjahr stammen.

Nichts zu verbergen!

Es ist schon nett zu sehen, dass diese “Partei” nichts zu verbergen hat: Informationen über parteiinterne Planungen, Korrespondenzen mit Darlehensgebern, Spenderlisten, Protokolle von Treffen verschiedener NPD-Gliederungen, Mails von Mitgliedern… Zieht man von den ca. 100.000 erbeuteten E-Mails den Spam ab, bleibt immer noch ein schönes Sümmchen von Informationen.

Apropos Sümmchen, gerüchteweise beleuchten die E-Mails auch die offenbar desolate Finanzsituation der Partei. Ist natürlich nichts dran an den Gerüchten…

Auf Anfrage von Spiegel Online erklärte NPD-Sprecher Klaus Beier, dass die Partei sich “generell nicht zu Inhalten äußern” wolle, die “mit krimineller Energie entwendet” wurden.

Die Empörung der Gerechten mutet in dieser Umgebung zwar seltsam an, aber gut. Ein derartiger Hackerangriff ist objektiv gesehen schon rechtswidrig – z.B. nach § 202a StGB.

Mmh. Gilt das eigentlich auch, wenn es den Hackern anscheinend derart leicht gemacht wird, wie im vorliegenden Fall? Hey, man wird ja noch fragen dürfen!

Schutz vor Hackerangriffen durch IT-Sicherheit

Mit Sicherheit gibt es eines nicht: 1…

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Themen: E-mail , Spam , Stgb , Spiegel Online , It-sicherheit , Sprecher , Npd , Skandal , Hackerangriff , Hacking , Datenpanne
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 20. September 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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