Untreue durch Pflege von Taubenschlägen
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Einen unschönen Abschied nach 34 Berufsjahren hatte ein Prokurist einer Würzburger Brauerei: Das Unternehmen kündigte ihm, nachdem er Leergut im Wert von 1.300 Euro hatte mitgehen lassen. Jetzt wurde der 55-Jährige deshalb vom Amtsgericht wegen Untreue zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt.
Es habe sich lediglich um ein Versehen gehandelt, als er mit elf Paletten Leergut auf dem LKW bei der Brauerei vom Hof fuhr, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. Einen Lieferschein für die leeren Wasserkästen im Wert von 1.306 Euro fanden seine Mitarbeiter anschließend nicht. Aus diesem und offenbar auch aus einigen anderen Gründen wurde er entlassen. „Es gibt zahlreiche weitere Vorwürfe“, sagte der Strafrichter.
Per Strafbefehl wurde der 55-Jährige wegen Untreue zu 90 Tagessätzen von 180 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Die Gerichtsverhandlung wollten sich einige ehemalige Mitarbeiter nicht entgehen lassen. Besonders beliebt schient der Ex-Prokurist nicht gewesen zu sein: „Ich wollte mal sehen, wie sie als Mensch sind. Uns haben sie ja immer nur schikaniert“, rief ihm ein ältere Frau nach der Urteilsverkündung zu.
„Ich habe nichts zu verbergen“, sagte der Angeklagte und versuchte, durch Schuldzuweisungen an Untergebene einen Freispruch zu erreichen. Die sollen versäumt haben, trotz seiner Anweisung einen Lieferschein zu erstellen und sein Kundenkonto mit dem Gegenwert des Leerguts zu belasten. Neben seiner Tätigkeit bei der Brauerei betrieb der Angeklagte einen Getränkehandel an seinem Wohnort im Landkreis. Das Brauerei-Leergut ließ sich der 55-Jährige bei einem Getränke-Vertrieb auf seinen Namen gutschreiben. Innerhalb von drei Jahren hat er dort rund 1.000 leere Wasserkästen mehr abgeliefe…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. April 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.
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