Vorratsdatenspeicherung light
Internet-Law | 11. Mai 2011 — SPD-Chef Gabriel fordert bekanntlich die Vorratsdatenspeicherung. Dem widersprechen nun einige Netzpolitiker der SPD in einem o…
Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung und haben einen entsprechenden Musterantrag für den Bundesparteitag vorbereitet. Diese Kompromisslinie, die maßgeblich auf Alvar Freude zurückgehen dürfte – und von diesem auch schon länger vertreten wird – wird in der Netz-Community auf wenig Gegenliebe stoßen. Der erste Rant zum Thema ist deshalb auch schon da und er kommt, wenig überraschend, von Fefe, der den seit Tagen offen im Netz stehenden Musterantrag, seiner verschwörungstheoretischen Neigung nachgebend, übrigens für einen Leak hält.
Weshalb ich diesem Ansatz einer Vorratsdatenspeicherung light skeptisch gegenüberstehe, auch wenn sie verfassungsrechtlich machbar ist, habe ich vor längerer Zeit schon erläutert.
Was ist also jetzt von diesem neuen SPD-Musterantrag zu halten? Wenn man die Speicherung von Verkehrsdaten (z.B. IP-Adressen) erlauben, ihren Abruf aber nur bei schweren Straftaten (Katalogtaten des § 100a StPO) ermöglichen will, muss man sich zuerst fragen, welche Straftaten man damit aufklären kann und will. Eine Frage, die leider zu wenig gestellt wird.
IP-Adressen spielen im Bereich der Schwerstkriminalität praktisch keine Rolle, auch wenn gelegentlich etwas anderes behauptet wird. Denn es gibt in diesem Bereich ganz andere Möglichkeiten, den Ermittlern stehen eine Fülle von Befugnissen der TK-Überwachung zur Verfügung. Im Fällen von Katalogstraftaten besteht daher auch kaum ein praktisches Bedürfnis für den Abgleich von IP-Adressen. Den Hauptanwendungsfall bilden vielmehr Betrugsstraftaten, Urheberrechtsverletzungen und Äußerungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung). Das ist auch naheliegend, wenn man sich die Frage stellt, welche Erkenntnisse man aus der Verknüpfung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber gewinnen kann.
Die Spei…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.
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Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 20. Oktober 2008 — Das OLG Zweibrücken hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dynamische IP-Adressen als Bestands- oder Verkehrsdaten zu we…
Das Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) taucht vermutlich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die damalige VDS als nichtig erklärte, jede Woche in der Presselandschaft auf. Die SPD hat seit 2009 keine Position zu diesem Thema. Ist sie dafür? Ist sie dagegen? Mitglieder aus dem Gesprächskreis „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ beim SPD-Parteivorstand haben nun einen Musterantrag zu dem Thema erstellt.
Begrenzte Vorratsdatenspeicherung ist kein Problem, sagt Alvar Freude, Experte der SPD in der Internet-Enquete. Den Vorschlag der Justizministerin hält er für gefährlich.